Beschluss:

 

Der Betriebsausschuss beschließt bei zwei Gegenstimmen, die lineare Erhöhung von 4 % auch bei der Geschäftsart unter Ziff. 5d+e durchzuführen.

Unter Berücksichtigung dieser Änderung wird einstimmig beschlossen, die als Anlage 2 beigefügte Zulassungsregelung einschl. Standgeldtarif der Jahrmärkte in Brakel –Veranstalter Stadt Brakel- für die Jahre 2012 bis 2014 zu beschließen und öffentlich bekannt zu machen.


Herr Gawandtka führt kurz in das Thema ein und teilt mit, dass sich der Bezirksausschuss Brakel in seiner am 06.09.2011 durchgeführten Sitzung bei einer Enthaltung für die als Anlage 2 beigefügten Zulassungsregelungen einschl. Standgeldtarif der Jahrmärkte in Brakel –Veranstalter Stadt Brakel- für die Jahre 2012 bis 2014 ausgesprochen hat.

Auf Nachfrage von Ratsherrn M. Hartmann erläutert Herr Gawandtka z.B. warum das Standgeld unter Ziff. 5d+e und 7c nicht erhöht werden soll. So zahlte z.B. der Betreiber des Annenzeltes bisher immer freiwillig das Doppelte des Pflichtbeitrages.

Herr Gawandtka bestätigt auf Nachfrage von Ratsherrn Kruse, dass die erforderlichen Nachweise zu den Regelungen unter VI. von der Verwaltung angefordert werden.

Ratsherr Olbrich stört, dass bei dieser Standgelderhöhung linear mit 4 % alle Betreiber „über einen Kamm gekehrt werden“. So müsste die Erhöhung bei einem Fahrgeschäft z.B. anders ausfallen wie bei einer nicht so attraktiven Geschäftsart.

Bürgermeister Temme weist in diesem Zusammenhang auf die Umsetzbarkeit hin. Würde man dem Vorschlag von Ratsherrn Olbrich folgen, müssten Kriterien gefunden werden, wonach die Erhöhung vorgenommen wird. Ein solches Kriterium könnte die Umsatzprüfung sein, die nach seiner Meinung aber viel zu aufwendig ist. Ferner stellt sich die Frage, ob ein Veranstalter eine solche Umsatzprüfung überhaupt durchführen dürfte. Im Ergebnis hält er die lineare Erhöhung für besser.

Auf Wunsch von Ratsherrn Schulte erläutert Herr Gawandtka noch einmal das im Bezirksausschuss schon sehr ausführlich dargestellte Thema „Bierstandvergabe“, gerade auch in Bezug auf die Stellungnahme vom Städte- und Gemeindebund.