Leistungen nach dem SGB

 

Herr Altmiks fragt an, wie es möglich ist, dass Sozialhilfeempfänger in der Lage sind, 6-7 Hunde zu halten und ob seitens der Stadt Leistungen für die Tierhaltung gezahlt werden. StOAR Riepe erklärt, dass seitens der Stadt Brakel keine Leistungen gewährt werden, ob ein Sozialhilfeempfänger die empfangenen Leistungen nach dem SGB auch für die Haltung von Tieren verwendet, kann von hier aus nicht beurteilt werden.

Die weitere Anfrage des Herrn Altmiks kann in der Sitzung nicht erörtert werden, da sie in den Zuständigkeitsbereich der Polizei fällt.