Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat beschließt bei 2 Gegenstimmen und 6 Enthaltungen mehrheitlich, den § 10 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Brakel wie folgt zu ändern:

 

(2) Mitglieder der Ausschüsse können an den nichtöffentlichen Sitzungen des Rates als Zuhörer teilnehmen, soweit deren Aufgabenbereich durch den Beratungsgegenstand berührt wird. Die Teilnahme als Zuhörer begründet keinen Anspruch auf Ersatz des Verdienstausfalls und auf Zahlung von Sitzungsgeld (§ 48 Abs. 4 GO NRW).

 

Die Geschäftsordnung des Rates der Stadt Brakel wird Bestandteil der Niederschrift (Anlage 2).


Ratsherr Heilemann weist auf die Problematik der Umsetzbarkeit des letzten Anschnittes der Vorlage im Hinblick auf die Beratung innerhalb der Fraktionen hin. Er ist der Auffassung, dass die analoge Anwendung der Geschäftsordnung des Rates auf die Fraktionen nicht möglich ist. StVR Frischemeier erklärt, dass weder der Rat noch die Verwaltung die Möglichkeit oder auch die Verpflichtung haben, die Fraktionsarbeit zu überwachen. Bürgermeister Temme fügt hinzu, dass die Fraktionen hier selbst gefordert sind, Regelungen festzulegen. Ratsherr Lohre sieht die Fraktionsvorsitzenden in der Pflicht, das Regelwerk innerhalb der eigenen Fraktion festzulegen. Ratsherr Heilemann erklärt unter Zustimmung des Ratsherrn Olbrich, dass aufgrund der Verpflichtung zur Verschwiegenheit bislang alle sachkundigen Bürger/innen an den nichtöffentlichen Sitzungen und ebenso den Fraktionssitzungen teilnehmen konnten. Er empfiehlt aus diesem Grund, die Geschäftsordnung nicht zu ändern, sondern entsprechend der Mustergeschäftsordnung zu verfahren.

StVR Frischemeier erklärt, dass der Städte- und Gemeindebund hier eine eindeutige rechtliche Meinung vertritt, zudem ist der § 58 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW als höherrangiges Recht anzuwenden.

Ratsherr Heilemann stellt anschließend den Antrag zur Geschäfts-ordnung des Rates, die Sitzung zu unterbrechen, um sich innerhalb seiner Fraktion erneut beraten zu können.

 

Die Sitzung wird anschließend einvernehmlich um 19:45 Uhr für 5 Minuten unterbrochen.

 

Ratsherr Heilemann äußert weiterhin seinen Unmut über die vorgeschlagene Änderung der Geschäftsordnung, gerade im Hinblick auf die Anliegen der sachkundigen Bürger/innen, es sollte weiterhin entsprechend der Mustergeschäftsordnung verfahren werden. Bürgermeister Temme verweist nochmals auf die vorliegende Rechtsauskunft des Städte- und Gemeindebundes NRW, die Mustergeschäftsordnung ist aufgrund der nicht eindeutigen Formulierung nicht mehr vertretbar, da sie gegen höherrangiges Recht verstößt. Ratsherr Aßmann erklärt abschließend, dass bereits im Haupt- und Finanzausschuss in der Angelegenheit diskutiert wurde. Die Gemeindeordnung trifft als höherrangiges Recht bereits eine eindeutige Regelung, die nun zu beschließende Änderung der Geschäftsordnung ist lediglich als Untermauerung bereits bestehenden Rechtes zu sehen.