Beschluss: zurückgestellt

StVR Frischemeier weist auf § 10 Absatz 2 der Geschäftsordnung hin. Dieser regelt, dass Mitglieder der Bezirksvertretungen und der Ausschüsse an den nichtöffentlichen Sitzungen des Rates als Zuhörer teilnehmen können.  Dieser Passus solle ersatzlos gestrichen werden, so dass Ausschussmitglieder an einer nichtöffentlichen Sitzung nur dann teilnehmen dürfen, wenn diese den Ausschuss betreffe.

 

Ratsherr Heilemann weist auf die Vorberatungen innerhalb der Fraktionen hin, an denen die sachkundigen Bürger teilnehmen. Ratsherr R. Hartmann ergänzt, dass diese ebenso wie die Ratsmitglieder, zur Verschwiegenheit verpflichtet worden seien. Der Passus solle s. E. nicht gestrichen, sondern konkretisiert werden.

 

Nach kurzer Diskussion hält Bürgermeister Temme abschließend fest, dass die Verwaltung diesbezüglich die Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes einholen und der Tagesordnungspunkt auf die nächste Ratssitzung vertagt werde.