Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Brakel die „Förderrichtlinien der Stadt Brakel für die Vergabe von Zuschüssen entsprechend dem Teil II der Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008 des Landes NRW“ zu beschließen.

Die Geltungsdauer ist angepasst an die Förderrichtlinien des Landes NRW (Fristende: 31.12.2015).


Bürgermeister Temme erläutert, dass sich inhaltliche Änderungen zu den Förderrichtlinien Stadterneuerung des Landes NRW ergeben hätten und erteilt das Wort an StBOAR Groppe, der diese geänderten Modalitäten darstellt, wie in der Vorlage näher bezeichnet.

 

Bürgermeister Temme hebt hervor, dass aus dem sog. „Fassadenprogramm“ ca. 6-8 Mio. € zur Restaurierung in den historischen Stadtkern Brakel investiert wurden.

 

Auf Nachfrage des Ratsherrn Aßmann erläutert Bürgermeister Temme, dass hinsichtlich der Zuschüsse ein „Grundsatz des Verbotes des vorzeitigen Maßnahmebeginns“ bestünde, nur in einigen Ausnahmen würden Maßnahmen begonnen dessen Förderantrag noch nicht bewilligt wäre.

 

Zur nachgereichten Kopie des Geltungsbereiches des Förderprogramm moniert Ratsherr Lohre, dass dieser Geltungsbereich Grundstücke teile und nicht gesamte Straßenzüge umfasse und erläutert dies am Beispiel Bahnhofstraße. Hierzu erklärt Bürgermeister Temme, dass diese Karte mit den Festlegungen aus dem ISEK übereinstimme.

 

Zur Anfrage der Befangenheit des Ratsherrn Lohre erklärt StVR Frischemeier, dass hier kein „unmittelbarer Vorteil“ vorliegen würde.