Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Brakel beschließt einstimmig den Antrag der CDU-Fraktion auf Änderung der Richtlinien zur Förderung der Wiedernutzung leerstehender Wohngebäude sowie Umnutzung leerstehender Nichtwohnungsgebäude in den Ortskernen wie folgt:

 

Im § 2 der Richtlinien Leerstand wird der Abs. 3, der den Abriss von Gebäuden fördert, unter der Bedingung, ein neues Gebäude an der Stelle zu errichten, wie folgt ergänzt: „Im Einzelfall kann auch der ausschließliche Abriss gefördert werden, wenn die Grundsstücksfläche anschließend dorftypisch genutzt bzw. wiederhergestellt wird. Hierzu bedarf es der Zustimmung des jeweiligen Bezirksausschusses.

 

Der Sockelbetrag für den Abriss (und eventuell anschl. Wiederaufbau) erhöht sich von 3.000,00 € auf 6.000,00 €.


Bürgermeister Temme erteilt das Wort an den Antragssteller, hier Ratsherrn Steinhage, der den Grund des Antrages der CDU-Fraktion näher erläutert.

Hier ginge es speziell um sog. „Schrottimmobilien“, bei denen sich eine Investition bzw. Verkauf nicht mehr lohne. Es solle zu den bereits bestehenden „Leerstandsrichtlinien“ ergänzt werden, dass im Einzelfall auch der ausschließliche Abriss gefördert werden könne, wenn die Grundstücksfläche anschließend (nicht „ausschließlich“ wie im Text versehentlich geschrieben) dorftypisch genutzt bzw. wiederhergestellt würde.

 

Die seinerzeit in den „Leerstandsrichtlinien“ aufgenommene Abrissprämie mit anschl. Bebauung sei nicht mehr optimal. Weiterhin solle der Betrag von 3.000,00 € auf 6.000,00 € aufgestockt werden.

 

Die Anregung hinsichtlich eines „Solidarbeitrages“ der Ortschaften zur finanziellen Unterstützung (die Ortschaften beteiligen sich mit 20% der jährlich zur Verfügungen stehenden Bezirksausschussmittel) solle zur Beratung an die Bezirksausschüsse verwiesen werden.

 

Die Fraktionsvorsitzenden sehen sich mit dem Antrag der CDU-Fraktion einverstanden, mit der Maßgabe, dass sich dieser im Rahmen der Haushaltsmittel bewege.

 

Auf Nachfrage des Ratsherrn Kruse, teilt VA Oesselke mit, dass die Finanzierung des sog. „Solidaritätsbeitrages“ durch die Mittel der Hauptsatzung unter dem Begriff „Pflege des Ortsbildes“ gedeckt seien.

 

Bürgermeister Temme hält abschließend den Beschluss wie folgt fest: