Beschluss: bei Stimmengleichheit abgelehnt

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Brakel beschließt einvernehmlich die nachstehende Haushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2011 und den Wirtschaftsplänen des Kommunalunternehmens (Kubra) und des Versorgungsunternehmens (Vubra) für das Wirtschaftsjahr 2011.

 

Haushaltssatzung

 

der Stadt Brakel für das Haushaltsjahr 2011

 

 

Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), in der zur Zeit gültigen Fassung, hat der Rat der Stadt Brakel mit Beschluss vom 31.03.2011 folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird

 

 

im Ergebnisplan mit                                                                         

Gesamtbetrag der Erträge auf                                                20.325.300,00 EUR

Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                                     24.223.435,49 EUR

 

 

im Finanzplan mit

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender

Verwaltungstätigkeit auf                                                         20.156.194,00 EUR

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender

Verwaltungstätigkeit auf                                                         23.690.218,49 EUR

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitions-

tätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                               2.359.488,00 EUR

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitions-

tätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                               1.661.330,00 EUR

festesetzt.

 

 

§ 2

 

Kredite für Investitionen werden nicht veranschlagt.

 

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf

                                                                                                 808.000,00 EUR

festgesetzt.

 

 

§ 4

 

die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebnisplans wird auf                                                                                   3.898.135,49 EUR

festgesetzt.

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch

genommen werden dürfen, wird auf                                        2.000.000,00 EUR

festgesetzt.

 

§ 6

 

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2011 wie folgt festgesetzt:

 

1.     Grundsteuer

1.1   für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

  (Grundsteuer A) auf                                                                     240 v.H.

1.2   für die Grundstücke

(Grundsteuer B) auf                                                                     381 v.H.

 

2.    Gewerbesteuer auf                                                                      400 v.H.

 

 

§ 7

 

Ein Haushaltssicherungskonzept wird nicht aufgestellt.

 

 

§ 8

 

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Sinne des § 83 GO NRW sind geringfügig:

1.     wenn sie nicht einen Betrag von 1.500,00 € überschreiten.

 

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen  im Sinne des § 83 GO NRW sind unerheblich:

1.     bei gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtungen,

2.     bei der Umschuldung von Krediten,

3.     bei inneren Verrechnungen,

4.     wenn sie durch zweckgebundene Spenden, Zuweisungen oder Zuschüsse gedeckt sind,

5.     wenn sie nicht einen Betrag von 6.000,00 € überschreiten,

6.     über 6.000,00 €, wenn sie das Finanzkonto um nicht mehr als 25 % überschreiten.

 

Alle erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Rates der Stadt Brakel.


Bürgermeister Temme bittet, nachdem in der vorausgegangenen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses die entsprechenden Anträge der Fraktionen gestellt wurden, die Fraktionsvorsitzenden um ihre Stellungnahme zum Haushaltsplanentwurf 2011.

 

CDU

 

Ratsherr Lohre verdeutlicht in seiner Rede, dass das Gemeindefinanzierungsgesetzt 2011 erhebliche Mindereinnahmen für die Kommunen bedeute. Eine Anhebung der Steuersätze sei eine nicht leicht fallende, aber aus Sicht der CDU-Fraktion somit notwendige Maßnahme. Seines Erachtens würde die Stadt Brakel ohne Steuererhöhungen spätestens in 2 Jahren ihre Handlungsspielräume einbüßen.

 

Er erklärt für die CDU-Fraktion, den Haushaltsentwurf 2011 mit den vorgesehenen Einnahmen und Ausgaben gesamt mittragen zu wollen.

 

SPD

 

Ratsherr Aßmann geht in seiner Haushaltsrede ebenfalls auf das Gemeindefinanzierungsgesetz ein. Er sieht die Randlage zu Niedersachsen mit seinen erheblich niedrigeren Gewerbesteuersätzen als schwierig für den Kreis Höxter bzw. für die Stadt Brakel an. Auch seine Fraktion habe bzgl. der Ungerechtigkeiten im Gemeindefinanzierungsgesetz in einem Schreiben an die Ministerpräsidentin Kraft darauf hingewiesen und hoffe auf Verbesserungen in 2012.

 

Er erklärt für die SPD-Fraktion dem Haushalt 2011 nicht zustimmen zu wollen, sollte sich der § 6 der Haushaltssatzung nicht entsprechend ändern und die „alten“ Steuersätze beibehalten werden.

 

UWG/CWG-Fraktion

 

Ratsherr Tobisch erklärt für die UWG/CWG-Fraktion, keine Anträge zum Haushalt 2011 stellen zu wollen, da aus seiner Sicht kaum finanzieller Spielraum für größere Ausgaben gegeben sei. Er kritisiert jedoch, dass die Stadt Brakel ihre Hebesätze mit den vorgegebenen fiktiven Hebesätzen der Landesregierung anpassen wolle.

 

Er erklärt für die UWG/CWG-Fraktion den Haushaltsentwurf 2011 mit den geplanten Steuererhöhungen nicht mittragen zu wollen.

 

Liste Zukunft

 

Ratsherr Heilemann ist der Meinung, dass ein Haushaltssicherungskonzept für die Stadt Brakel in den nächsten Jahren nicht in Sicht sein würde. Zudem sei eine Ausgleichsrücklage dazu da, um den Haushalt ausgleichen zu können. In der Stabilität der Gewerbesteuer sieht er zugleich eine Stärkung des Standortfaktors Brakel, auch im Hinblick an die angrenzenden Länder Hessen und Niedersachsen, die eine niedrigere Gewerbsteuer ausweisen.

 

Er erklärt für die Fraktion Liste Zukunft, dem Haushalt 2011 nicht zustimmen zu wollen.

 

Bündnis 90/Die Grünen

 

Ratsherr Schulte kritisiert ebenfalls die geplanten Steuererhöhungen. S. E. müssten mit den jetzigen Steuersätzen die angepeilten Einnahmen erzielt werden. Falls sich jedoch eine Steuererhöhung für 2012 als notwendig erwiese, würde die Fraktion diese – nach ausführlicher Information durch die Verwaltung – auch mittragen wollen.

 

Abschließend erklärt Ratsherr Schulte für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, aufgrund der geplanten Steuererhöhungen dem Haushaltsplanentwurf 2011 nicht zustimmen zu wollen.

 

FDP

 

Ratsherr Hartmann beanstandet am Gemeindefinanzierungsgesetz, dass beträchtliche Geldmittel aus der heimischen Region abgezogen und in die Ballungsräume transferiert würden. Für Brakel seien dies knapp 3,8 Mio. €. Er kritisiert, dass die im Gemeindefinanzierungsgesetz angehobenen fiktiven Hebesätze zum Anlass genommen würden, die realen Hebesätze in der Stadt Brakel ebenfalls zu erhöhen.

 

Abschließend erklärt Ratsherr Hartmann für die FDP-Fraktion, den Haushaltsplanentwurf mit den geplanten Steuererhöhungen ablehnen zu wollen.

 

 

Die Haushaltsreden der Fraktionsvorsitzenden sind als Anlage 1-6 der Niederschrift beigefügt.

 

 

Bürgermeister Temme fasst anschließend die im Haupt- und Finanzausschuss gestellten Anträge fraktionell zusammen und lässt wie folgt darüber abstimmen

 

Anträge der CDU

 

  • Der Rat der Stadt Brakel beschließt einstimmig bei 1 Enthaltung die 10%-ige Kürzung (ca. 30.000 €) der aufwandsrelevanten Gebäudeunterhaltung 2011.

 

  • Der Rat der Stadt Brakel beschließt einstimmig bei 2 Enthaltungen die Verschiebung der Investition zur Renovierung des Ratssaales in das Jahr 2012.

 

 

Anträge der SPD

 

  • Der Antrag der SPD hinsichtlich einer Verpflichtungsermächtigung zur Renovierung des Hallenfußbodens der Dreifachturnhalle Am Bahndamm für das Jahr 2012 wird vom Rat der Stadt Brakel mit 16 Ja- und 16 Gegenstimmen abgelehnt.

 

Ratsherr Aßmann erklärt, den Antrag auf Erweiterung der Öffnungszeiten im Hallenbad für den Schulsport sowie den Antrag auf Ruhebänke auf dem Pausenhof der Gemeinschaftshauptschule entsprechend im Schul- und Sozialausschuss stellen zu wollen.

 

 

Nachdem keine ergänzenden Anträge der Fraktionen zum Haushalt 2011 vorliegen, lässt Bürgermeister Temme über den Haushaltsplanentwurf 2011 abstimmen.

 

Ratsherr Muhr beantragt zur Geschäftsordnung die geheime Abstimmung.

 

Als Stimmzähler fungieren die Ratsherren Wulff und Kruse.

 

Sodann verliest Bürgermeister Temme das Abstimmungsergebnis wie folgt:

Der Haushaltsplanentwurf mit dem Inhalt der Steuererhöhung wird mit 16 Ja- und 16 Nein-Stimmen abgelehnt.

 

Bürgermeister Temme stellt abschließend fest, dass im Umkehrschluss die Haushaltssatzung ohne die vorgeschlagene Steuererhöhung als angenommen gilt. Einvernehmlich nimmt der Rat der Stadt Brakel zur Kenntnis, dass die vorgelegte Haushaltssatzung 2011 mit den Hebesätzen des Jahres 2010 angenommen ist.

 

StOAR Güthoff weist darauf hin, dass aufgrund der vorgenannten Beschlüsse noch redaktionelle Änderungen bei den entsprechenden Ertrags- und Finanzkonten vorzunehmen sind.