Beschluss:
Der Rat der Stadt Brakel beschließt einstimmig die „1. Änderung der Gestaltungs- und Erhaltungssatzung der Stadt Brakel für den Historischen Stadtkern Brakel einschl. des Klosterbereiches Brede der Stadt Brakel - örtliche Bauvorschrift gem. § 86 Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - Landesbauordnung - (BauO NRW) und Satzung nach § 172 Baugesetzbuch -“.
Die Satzung nebst
Plan ist als Anlage 7 der Niederschrift beigefügt.
Bürgermeister Temme teilt mit, dass der Tagesordnungspunkt bereits im Bauausschuss ausführlich beraten und einstimmig beschlossen wurde.