Beschluss:

 

Einstimmig wird beschlossen, den als Anlage beigefügten Entwurf der Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Brakel zu beschließen.

 


Änderungen:

§ 7 Abs. 3 Satz 1„Nicht häusliches“ wird gestrichen

 

§ 9 Abs. 5 Satz 2 - …“und für: „Niederschlagswasser, das auf befestigten Hauseingangs- und Garagenvorflächen nicht gewerblich oder industriell genutzter Grundstücke bis zu einer Größe von 12 qm anfällt, kann ohne Einwilligung der Stadt oberirdisch auf die öffentliche Straße abgeleitet werden, wenn eine Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung nicht zu besorgen ist.“ wird gestrichen

 

§ 15 Abs. 2 - …“oder von der Stadt selbst“… wird gestrichen