Sitzung: 24.03.2011 Betriebsausschuss
Vorlage: 221/2009-2014
Beschluss:
Einstimmig wird beschlossen, den als Anlage beigefügten Entwurf der Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Brakel zu beschließen.
Änderungen:
§ 7 Abs. 3 Satz 1 – „Nicht häusliches“ wird gestrichen
§ 9 Abs. 5 Satz 2 - …“und für: „Niederschlagswasser, das auf
befestigten Hauseingangs- und Garagenvorflächen nicht gewerblich oder
industriell genutzter Grundstücke bis zu einer Größe von 12 qm anfällt, kann
ohne Einwilligung der Stadt oberirdisch auf die öffentliche Straße abgeleitet
werden, wenn eine Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung
nicht zu besorgen ist.“ wird
gestrichen
§ 15 Abs. 2 - …“oder von der Stadt selbst“… wird gestrichen