Beschluss:

 

Bei zwei Gegenstimmen wird beschlossen, den als Anlage beigefügten Entwurf über die Satzung zur vorgezogenen Dichtheitsprüfung der Stadt Brakel als Satzung zu beschließen.

 


Herr Rehrmann führt kurz in das Thema ein und weist auf Nachfrage von Ratsfrau Beineke darauf hin, dass alle Grundstücke, die nach dem 01.01.1965 errichtet wurden, bis 2015 überprüft werden müssen. Er gibt aber zu bedenken, dass die Kosten sicher nicht fallen sondern eher steigen werden und somit eine Überprüfung in dieser Gesamtmaßnahme sinnvoll ist. Eine Förderung dieser Maßnahme ist nicht möglich, da es hier kein Fremdwasserproblem gibt.

 

Änderungen:

In der gesamten Satzung …“Stadt/Gemeinde“ wird ersetzt durch „Stadt“

 

§ 1…“§ 61 a Abs. 3“ wird ersetzt durch „§ 61a Abs. 4“

 

§ 2 Abs. 2 Satz 2 …„Die Satzung gilt auch für Abwasserleitungen, die Schmutzwasser einer Kleinkläranlage oder abflusslosen Grube zuführen“ wird gestrichen

 

§ 2 Abs. 2 Satz 3 …“Keller-Bodenplatte“ wird ersetzt durch „Bodenplatte

 

§ 3 Abs 3 …“oder dem sonst Pflichtigen“ wird gestrichen

 

§ 4 Abs 3 …“§ 61 a Abs. 3 Satz 3“ wird ersetzt durch „§ 61a Abs. 3 Satz 4“