Beschluss:

 

Bei einer Enthaltung wird beschlossen, den als Anlage beigefügten Entwurf über die Satzung zur vorgezogenen Dichtheitsprüfung der Stadt Brakel als Satzung zu beschließen.


Herr Rehrmann führt kurz in das Thema ein und weist darauf hin, dass in dem genannten Gebiet 2.913 m³ Frischwasser verkauft, aber im Gegensatz 60.416 m³ Schmutzwasser produziert wurden, sprich in die Kläranlage gelangten. Dies verdeutlicht den hohen Fremdwassereintritt in diesem Bereich. Herr Rehrmann verweist noch einmal ausdrücklich auf die in der Sitzungsvorlage schon dargestellte Förderung dieser Maßnahmen und hält auf Nachfrage von Ratsherrn Menke fest, dass nicht nur private sondern natürlich auch öffentliche Abwasseranlagen saniert werden. Auf Nachfrage von Ratsherrn Rissing teilt Herr Rehrmann mit, das dass gesamte Stadtgebiet incl. Ortsteile bis zum Jahr 2023 überprüft werden muss und es nur Förderungen in Gebieten gibt, in denen Fremdwasser eintritt.

Nach Erfahrungen im Ortsteil Bökendorf belaufen sich die Kosten z.Zt. auf rd. 180 €/lfd. m Kanalsanierung. Nachkontrollen müssen nach 20 Jahren durchgeführt werden. Informationen zum Thema „Dichtheitsprüfungen privater Abwasserleitungen“ sind u.a. unter www.brakel.de/abwasserwerk zu finden.

Ratsherr Lohre möchte von der Verwaltung erfahren, ob etwas an den Gerüchten ist, dass in der Stadt Willebadessen Kanäle nicht saniert werden, wenn die Eigentümer diese Maßnahme nicht bezahlen können. Aus den Reihen der Ausschussmitglieder wird auf die Verpflichtung hingewiesen, die sich ganz einfach aus dem Gesetz ergibt.

 

Änderungen:

In der gesamten Satzung …“Stadt/Gemeinde“ wird ersetzt durch „Stadt“

 

§ 1…“§ 61 a Abs. 3“ wird ersetzt durch „§ 61a Abs. 4“

 

§ 2 Abs. 2 Satz 2 …„Die Satzung gilt auch für Abwasserleitungen, die Schmutzwasser einer Kleinkläranlage oder abflusslosen Grube zuführen“ wird gestrichen

 

§ 2 Abs. 2 Satz 3 …“Keller-Bodenplatte“ wird ersetzt durch „Bodenplatte

 

§ 3 Abs 3 …“oder dem sonst Pflichtigen“ wird gestrichen

 

§ 4 Abs 3 …“§ 61 a Abs. 3 Satz 3“ wird ersetzt durch „§ 61a Abs. 3 Satz 4“