Beschluss:

 

Die Stadt Brakel nimmt die aktuelle Entscheidung des Bundeskartellamtes zum Anlass, in Absprache mit dem Städte- und Gemeindebund und falls notwendig unter Einschaltung von Gutachtern zu prüfen, ob Schadensersatzansprüche gegen die vom Bundeskartellamt mit Bußgeld belegten Lieferanten bzw. Hersteller von an die Stadt Brakel gelieferten Feuerwehrfahrzeugen geltend gemacht werden können.

Sollten diese Schadensersatzansprüche ggf. gutachterlich festgestellt werden, werden diese seitens der Verwaltung geltend gemacht und nötigenfalls gerichtlich eingeklagt.

 

Bei künftigen Vergabeverfahren ist unbedingt zu prüfen, ob im Hinblick auf jetzt schadensersatzpflichtige Firmen vergaberechtliche Ausschlussgründe nach VOL/A vorliegen.


Bürgermeister Temme berichtet, dass der zukünftige Fachbereichsleiter 3, StAR Riepe aus aktuellem Anlass an einer Tagung des Städte- und Gemeindebundes teilgenommen habe. Zunächst erteilt Bürgermeister Temme jedoch das Wort an Ratsherrn Heilemann als Antragssteller. Dieser erklärt, aufgrund eines Zeitungsberichtes den Antrag an die Verwaltung gerichtet zu haben und bedankt sich für die gute Aufarbeitung des Antrages.

Auf seine Frage erklärt StAR Riepe, dass der Städte- und Gemeindebund erklärt habe, diese Firmen auf keinen Fall bei zukünftigen Vergaben auszuschließen, da es nur 3-4 Anbieter in Deutschland gäbe. Diese Anbieter hätten ihr Fehlverhalten eingestanden, lt. Aussage wäre die Firma Iveco daran nicht beteiligt.

 

StAR Riepe informiert, dass der Städte- und Gemeindebund den Sachverhalt weiter verfolgen würde. Bürgermeister Temme ergänzt, dass Schadensersatzansprüche durch die Stadt Brakel geltend gemacht werden würden, falls notwendig.