Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Brakel den Entwurf über die Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Brakel als Satzung zu beschließen.


Bürgermeister Temme erläutert vorab, dass auf Grundlage der KAG NRW hinsichtlich der erhobenen Vorausleistungen alle 3 Jahre eine Gebührenanpassung vorgenommen werden müsse. Er erteilt das Wort an StAI Gehle, der über den Sachverhalt informiert. 

 

StAI Gehle verweist auf die in der Vorlage aufgeführte Gegenüberstellung der Gebühren. Aufgrund der Neuberechnung der Gebühren würde es bei vielen Bestattungsarten zu Gebührensenkungen kommen. Abgelaufene Grabstätten würden z.B. günstiger angeboten, um die sog. „Flickenteppiche“ verkleinern zu können.

 

Auf Nachfrage des Ratsherrn Heilemann erklärt StAI Gehle, dass dies auch für die Friedhöfe auf den Ortschaften gelte.