Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss schlägt dem Rat der Stadt einstimmig vor, die 1. Änderung der Gestaltungs- und Erhaltungssatzung der Stadt Brakel für den Historischen Stadtkern Brakel einschl. des Klosterbereiches Brede der Stadt Brakel - örtliche Bauvorschrift gem. § 86 Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - Landesbauordnung - (BauO NRW) und Satzung nach § 172 Baugesetzbuch -“ zu beschließen.


Sachverhalt:

 

Der Vorsitzende erteilt Verw.-Ang. Bohnenberg das Wort, der einen Überblick gemäß Vorlage gibt.

 

Der Städte- und Gemeindebund habe noch rechtzeitig zur Sitzung betont, die Satzungsänderung zur Überlagerung mit dem Programmgebiet „ISEK“ beinhalte mit ihrem Geltungsbereich formal zwei eigenständige Satzungen (Erhaltungssatzung nach Baugesetzbuch, Gestaltungssatzung nach Bauordnung). Das Vorgehen sei formal korrekt.

 

Es ergeben sich diverse Verständnisfragen der Ausschussmitglieder, die ausführlich erörtert werden.