Beschluss:

 

Der Ausschuss beschließt bei 2 Enthaltungen einstimmig:

 

Aus straßenbaulicher Sicht bestehen auch seitens der Stadt Brakel keine Bedenken gegen die Anlegung eines Fußgängerüberweges.

 

Weil die Stadt Brakel nicht Straßenbaulastträger der K 19 - Waldeyerweg - im Stadtbezirk Schmechten ist, wird aus den vorgenannten Gründen keine Veranlassung gesehen, Fußgängerüberwege - „Zebrastreifen“ - im Waldeyerweg (K 19) anzulegen bzw. Kosten zu übernehmen.

 

Dies sollte dem Kreis Höxter allein als Straßenbaulastträger in eigener Zuständigkeit überlassen bleiben.


Sachverhalt:

 

Der Vorsitzende erteilt StBOAR Groppe das Wort, der einen Überblick gemäß Vorlage gibt.

 

Ratsherr Wintermeyer mahnt die Fürsorgepflicht der Stadt auch gegenüber diesem Stadtbezirk an.

 

Ratsherr Kruse sehe sich aufgrund des Dargelegten nicht in der Lage, einen Beschluss im eigentlichen Sinne zu fassen.

 

Ratsherr Muhr berichtet von eigenen Vorort-Erkundungen. Er habe zu den „Stoßzeiten“ in 5 Minuten nur 3 Fahrzeuge feststellen können und lehne eine Kostenbeteiligung Brakels daher ab.

 

Die Ratsherren Hartmann und Kruse konstatieren, der Überweg sei nicht Sache der Stadt Brakel.

 

Der Vorsitzende schlägt für derlei Fälle fraktionsinterne Ortserkundungen vor.

 

Ratsherr Kruse möchten keinen Beschluss gefasst haben und verweist auf die Zuständigkeit des Kreises Höxter.

 

Es wird festgestellt, dass der Beschluss nur empfehlenden Charakter habe.