Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Brakel beschließt einstimmig:

 

  1. Die Stadt Brakel erhebt aus vorgenannten Gründen Einwände gegen die geplante Teileinziehung der K 50, Abschnitt 8, von der L 863 bis zur Ortschaft Hembsen und schließt sich zudem den Einwänden aus der Bevölkerung sowie des Bezirksausschusses Hembsen an.

 

  1. Die Stadt erhebt Widerspruch gegen den Beschluss der beabsichtigten Teileinziehung der Kreisstraße 50, Abschnitt 8, von der Landstraße 863 bis zur Ortschaft Hembsen.

 

  1. Der Kreis Höxter wird aufgefordert, die vom Kreistag des Kreises Höxter in seiner Sitzung am 07.10.2010 beschlossene Absicht der Teileinziehung des unter 2. aufgeführten Straßenabschnitts durch einen Beschluss des Kreistages aufzuheben.

 

  1. Die Aufhebung des eingeschränkten Winterdienstes ist durch die Stadt Brakel zu beantragen, um insbesondere die Sicherheit des Busverkehrs zu gewährleisten.

 

Es wird beantragt, im Straßen- und Wegekonzept des Kreises Höxter die Umstufung der Kategorie von B1 auf A vorzunehmen


Bürgermeister Temme informiert, dass der Ältestenrat des Kreistages einer Aufhebung der Teileinziehung der Straßen mehrheitlich entsprochen habe.

 

StOAR Schröder teilt aus der Bauausschusssitzung mit, dass sich der dort gefasste Beschluss zur Aufhebung der Teileinziehung durch den Kreistagsbeschluss vom 09.12.2010 erübrigt habe. StOAR Schröder weist darauf hin, dass die Einschränkungen hinsichtlich des Winterdienstes jedoch weiter Bestand hätten und verliest den im Bauausschuss gefassten Beschlussvorschlag wie folgt:

 

Wegen der weiterhin bestehenden erheblichen Verkehrsbedeutung der K 50, Abschnitt 8, von der L 863 bis zur Ortschaft Hembsen und zur Sicherheit des Omnibusverkehrs wird der Kreis Höxter als Straßenbaulastträger aufgefordert, auf diesem Straßenstück den Winterdienst ab sofort wieder uneingeschränkt durchzuführen und ferner im Straßen- und Wirtschaftswegekonzept des Kreises eine Heraufstufung dieser Teilstrecke von B1 auf A vorzunehmen.

 

Ratsherr Aßmann erklärt hierauf, dass der durch die SPD-Fraktion gestellte Antrag, gegen den Beschluss des Kreistages ein Veto einzulegen, im Beschlussvorschlag enthalten sei und sich somit erübrigt hätte.