Beschluss:
Der Ausschuss stellt den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 6 - 1. Änderung „Königsfeld Ost“ in der Kernstadt Brakel nach erneuter Planvorstellung (Modifikation) einstimmig fest und beschließt, den festgestellten Bebauungsplanentwurf nebst Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Der Vorsitzende erteilt Verw.-Ang. Bohnenberg das Wort, der einen Überblick gemäß Vorlage gibt.
a.
Beratung von Anregungen aus der Beteiligung der Behörden
e.on
Beschluss:
Der Ausschuss nimmt den Hinweis der e.on zu im Plangebiet verlegten Versorgungsleitungen einstimmig zur Kenntnis.
Beschluss:
Der Ausschuss nimmt die Anregung der e.on, das im Flurstück 17 verlegte Kabel müsse durch eine
Grunddienstbarkeit gesichert werden, da es sich in Zukunft nicht mehr um eine
ausgewiesene Wegefläche handeln werde, einstimmig zur Kenntnis; die
Einarbeitung eines entsprechenden Leitungsrechtes in den Bebauungsplanvorentwurf
ist bereits vorgenommen worden. Dieses ist die öffentlich-rechtliche
Voraussetzung nach Baugesetzbuch für die geforderte Grunddienstbarkeit.
Deutsche Telekom AG/ T-Com
Beschluss:
Der Ausschuss nimmt den Hinweis der Deutschen Telekom AG/ T-Com zu im Plangebiet befindlichen Versorgungsleitungen und, im Rahmen des Ausbaus ihres Telekommunikationsnetzes, zum rechtzeitigen Anzeigen der zukünftigen Erschließungsmaßnahmen für den Planbereich einstimmig zur Kenntnis.
Wehrbereichsverwaltung West
Beschluss:
Der Ausschuss nimmt die Anregung der Wehrbereichsverwaltung West zu erforderlichen Einzelfallprüfungen bei Bauhöhen von 60 m über Grund und mehr bei der späteren Verwirklichung der Planung einstimmig zur Kenntnis; mit solchen Bauhöhen ist zum einen nicht zu rechnen, zum anderen ist die Einzelfallprüfung nicht Sache des Bebauungsplanverfahrens, sondern seiner baulichen Umsetzung.
Bezirksregierung Detmold
Beschluss:
Der Ausschuss nimmt die Anregung der Bezirksregierung Detmold, darauf zu achten, dass es durch die Planänderung nicht zu einer Abflussverschärfung in dem nächstgelegenen Gewässer (Nethe) durch einzuleitendes Niederschlagswasser kommt, einstimmig zur Kenntnis; bei der vorliegenden Planung wird diesem Punkt über die Kanalnetzplanung Rechnung getragen.
Beschluss:
Der Ausschuss beschließt einstimmig, der Anregung der Bezirksregierung Detmold, aufgrund vorhandener Auffüllungen mit Boden und Bauschutt bestehe ein Prüfungsbedarf hinsichtlich eines Bodenbelastungsverdachtes, welchem im bisherigen Planverfahren noch nicht genügend nachgegangen worden sei, zu folgen; der Sachverhalt wird mit der Unteren Bodenschutzbehörde beim Kreis Höxter geklärt und ggf. im weiteren Planverfahren berücksichtigt.
RWE
Beschluss:
Der Ausschuss nimmt den Hinweis der RWE zu im Plangebiet befindlichen Gasversorgungsleitungen einstimmig zur Kenntnis; deren Freihaltung von Beeinträchtigungen ist nicht Sache des Bebauungsplanes, sondern seiner baulichen Umsetzung, bei der vorhandene Leitungen beachtet werden müssen.
Kreis Höxter
Beschluss:
Der Ausschuss nimmt die Anregung des Kreises Höxter zur Vorlage einer Kanalnetzanzeige gemäß LWG einstimmig zur Kenntnis; diese wird im weiteren Planverfahren erstellt und vorgelegt.
b.
Beratung von Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit
keine
c. Offenlegungsbeschluss nach erneuter Planvorstellung (Modifikation)