Es liegt eine Voranfrage vor über den Neubau eines Schweinemaststalles im Außenbereich mit 600 Mastplätzen.

 

Gem. Stellungnahme der Stadt Brakel bestehen keine Bedenken gegen das geplante Vorhaben (§ 35 Abs. 1 BauGB). Das Einvernehmen wird erteilt.

 

Steffen Sander erkundigt sich nach der Anfrage vom 18.05.2010 durch Herrn Frese bezüglich der Doppelurnengräber.

 

Die Anfrage ist in Klärung.