Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Ausschuss nimmt die zusammenfassende Erklärung zum Bebauungsplan Nr. 6 - 2. Änderung "Königsfeld Ost" in der Kernstadt Brakel einstimmig zur Kenntnis.


Sachverhalt:

 

Der Vorsitzende erteilt Verw.-Ang. Bohnenberg das Wort, der einen Überblick gemäß Vorlage gibt.

 

 

a. Beratung von Stellungnahmen aus der Offenlegung

 

Wehrbereichsverwaltung West

Beschluss:

 

Der Ausschuss nimmt die Stellungnahme der Wehrbereichsverwaltung West zu nicht berührten Belangen bei Einhaltung von Bauhöhen bis 60m über Grund bei der späteren Planverwirklichung aus folgenden Gründen einstimmig zur Kenntnis:

 

Mit solchen Bauhöhen ist bei einer späteren Umsetzung dieser Planung nicht zu rechnen.

 

 

Stadt Höxter

1. Beschluss:

 

Der Ausschuss weist die Stellungnahme der Stadt Höxter zur Zentrenrelevanz des Sortimentes „Campingartikel und Zubehör“ als Bestandteil der Erweiterungsregelung für bestehende Einzelhandelsbetriebe im Brakeler Plangebiet aus folgenden Gründen einstimmig zurück:

 

Da das Sortiment „Campingartikel und Zubehör“ im Plangebiet nicht vertreten ist, wird es sich aufgrund der Festschreibung des Gebietes als Tabubereich für Einzelhandel auch nicht ansiedeln können. Insofern ist die zuletzt angeführte Schlussfolgerung in der Argumentation der Einwenderin falsch. Dennoch bleibt die Nennung dieses Sortimentes im Rahmen der geplanten Erweiterungsregelung für bestehende Einzelhandelsbetriebe erhalten, um die Schlüssigkeit des Plankonzeptes zu wahren.

 

2. Beschluss:

 

Der Ausschuss weist die Stellungnahme der Stadt Höxter zur ggf. schädlichen Ausdehnung des sog. Handwerkerprivilegs auf alle Sortimente auf bis zu 800 qm Verkaufsfläche je Betrieb aus folgenden Gründen einstimmig zurück:

 

Der Kommentar zur BauNVO sowie die Rechtsprechung definieren eine erforderliche deutliche Unterordnung von unmittelbar an Betrieben gebundenen Verkaufsflächen nach dem „Handwerkerprivileg“ hinreichend. Die Umsetzung und Kontrolle obliegt den Baugenehmigungsbehörden, denen hierzu ein gewisser (enger) Ermessensspielraum bleiben muss, der bei zahlenmäßiger Festschreibung von Größenordnungen nicht gewährleistet wäre. Erhebliche Auswirkungen setzten Produktionsbetriebe mit Herstellung zentrenrelevanter Sortimente in einer Größenordnung voraus, die so für Brakel nicht zu erwarten ist. Überdies bedeuten nicht herleitbare Obergrenzen unter 800 qm eine rechtliche Unsicherheit, die es zu vermeiden gilt.

 

 

b. Satzungsbeschluss

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss schlägt dem Rat einstimmig vor, den Bebauungsplan Nr. 6 - 2. Änderung "Königsfeld Ost" in der Kernstadt Brakel gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung zu beschließen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt im Südwesten der Kernstadt von Brakel südlich der Bahnlinie und östlich der Warburger Straße und erstreckt sich auf die dortigen Industrie-, Gewerbe- und Freiflächen.

Er ist Teil der Gemarkung Brakel und umfasst in der Flur 20 die Flurstücke 173, 192, 193, 46, 48, 106, 107, 45, 50, 51, 52, 183, 184, 181, 182, 185, 105, 187, 117, 55, 57, 56, 116, 111, 110, 178, 177, 114, 113, 163, 256, 188, 189, 156, 254, 160, 201, 255, 64, 65, 66, 67, 69, 70, 71, 72, 73, 83 und 82, in der Flur 50 die Flurstücke 104, 103, 102, 101, 8, 122, 123 und 6 sowie in der Flur 51 die Flurstücke 92, 1, 112, 124, 125, 127, 150, 151, 115, 113, 95, 119, 114, 118, 178, 89, 3, 4, 181, 7, 8, 9, 10, 161, 133, 130, 131, 13, 14, 15, 16, 134, 79, 17, 165, 27, 25, 24, 23, 159, 158, 19, 20, 22, 26, 164 und 163.

 

 

c. zusammenfassende Erklärung