Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss (abgeändert):

 

Der Ausschuss stellt den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 11 - 8. Änderung "Parkplatz St. Vincenz-Hospital" in der Kernstadt Brakel bei 1 Enthaltung einstimmig fest und beschließt, den festgestellten Bebauungsplanentwurf nebst Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Den angrenzenden Anliegern werden eine Hecke und ein Sicherheitszaun in Höhe von 1,80m planerisch zugesagt.


Sachverhalt:

 

Der Vorsitzende erteilt Verw.-Ang. Bohnenberg das Wort, der einen Überblick auch gemäß Tischvorlage gibt.

 

Ratsfrau Dauber spricht sich für ein gesondertes Festhalten der Elemente Hecke und Sicherheitszaun für die dortigen Anwohner aus, die Beeinträchtigungen durch das parkplatzbezogene Verkehrsaufkommen unterlägen. Die Stadt Brakel müsse hierzu ihre Einwirkungsmöglichkeit wahrnehmen.

 

Es entsteht eine Diskussion um die Anträge der Fraktionen der SPD und Die Grünen sowie der CDU zum Festhalten der beiden Elemente Hecke/ Zaun für die Grundstücke der angrenzenden Anwohner per Beschlussvorschlag oder Protokoll. Letztlich fließt der gemeinsam erarbeitete Inhalt in den abgeänderten Beschlussvorschlag zur Offenlegung ein.

 

 

a. Beratung von Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden

 

Kreis Höxter

1. Beschluss:

 

Der Ausschuss nimmt die Stellungnahme des Kreises Höxter zur Nichtbeanstandung des erneut vorgelegten schalltechnischen Gutachtens zum Neubau des Parkplatzes „Frankenburg“ nach Gegenprüfung aus folgenden Gründen zur Kenntnis:

 

Die Auswertung zum Gutachten bzw. der komplette TOP war in der Ausschusssitzung am 09.12.2009 zurückgestellt worden, zwischenzeitlich sind bauliche Ausführung und Annahmen zum Schallschutz durch das Gutachterbüro jedoch erneut geprüft und adäquat in die schalltechnische Untersuchung eingestellt worden. Diese kommt weiterhin zum Ergebnis, dass die geplante Anlage unter festen Annahmen ohne besondere Schallschutzmaßnahmen auskommt. Die Prüfung der Einhaltung der zugrunde zu legenden Annahmen obliegt dem späteren Baugenehmigungsverfahren beim Kreis Höxter.

 

2. Beschluss:

 

Der Ausschuss nimmt die Stellungnahme des Kreises Höxter zu brandschutztechnisch erforderlichen Einsatz- und Bewegungsflächen und zur erst im Baugenehmigungsverfahren festzusetzenden Stellplatzanzahl aus folgenden Gründen zur Kenntnis:

 

Bei der weiteren Bearbeitung werden auf die brandschutztechnische Sicht näher eingegangen und hinreichende Einsatz- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr beachtet, wobei für eine absehbare, aber erst im Baugenehmigungsverfahren festzusetzende Stellplatzanzahl entsprechend große Verkehrsflächen einfließen werden.

 

 

Deutsche Telekom

Beschluss:

 

Der Ausschuss nimmt den Hinweis der Deutschen Telekom auf im Planbereich befindliche Telekommunikationslinien zur Kenntnis.

 

 

b. Beratung von Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss weist die Anregung zur Abgrenzung des zukünftigen Parkplatzes (als Pufferzone) zu den Privatgrundstücken durch einen (ca. 1,80m hohen) Sicherheitszaun nebst Hecke aus folgenden Gründen bei 1 Enthaltung einstimmig nicht zurück:

 

Eine Abgrenzung des zukünftigen Parkplatzes zu den Privatgrundstücken durch einen Sicherheitszaun und Hecke ist planerisch erforderlich. Eine Anrechnung eines entsprechenden Streifens mit einer Hecke kann in dem Zuge im Rahmen des geplanten Pflanzgebotes erfolgen.

 

 

c. Offenlegungsbeschluss