Beschluss:
Der Rat der Stadt Brakel beschließt einstimmig die als Anlage 2 beigefügte Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass.
Bürgermeister Temme teilt mit, dass der Haupt- und
Finanzausschuss vorberaten und dem Beschluss zugestimmt habe. StOAR Schröder erklärt die Änderung der
Verordnung hinsichtlich des verkaufsoffenen Sonntags und weist auf den Zusatz
in der Zeile 1 der Präambel hin, wo es richtig heißen muss: § 6, Abs. 1 und 2.