Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Ausschuss stellt den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 6 - 2. Änderung "Königsfeld Ost" in der Kernstadt Brakel einstimmig fest und beschließt, den festgestellten Bebauungsplanentwurf nebst Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.


Sachverhalt:

 

Der Vorsitzende erteilt Verw.-Ang. Bohnenberg das Wort, der einen Überblick gemäß Vorlage gibt.

 

 

a. Beratung von Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden

 

Stadt Höxter

1. Beschluss:

 

Der Ausschuss weist die Stellungnahme der Stadt Höxter zur Zentrenrelevanz des Sortimentes „Campingartikel und Zubehör“ als Bestandteil der Erweiterungsregelung für bestehende Einzelhandelsbetriebe im Brakeler Plangebiet aus folgenden Gründen bei 2 Enthaltungen einstimmig zurück:

 

Da dieses Sortiment im Plangebiet nicht vertreten ist, wird es sich aufgrund der Festschreibung des Gebietes als Tabubereich für Einzelhandel auch nicht ansiedeln können. Dennoch bleibt die Nennung des Sortimentes „Campingartikel und Zubehör“ im Rahmen der geplanten Erweiterungsregelung für bestehende Einzelhandelsbetriebe erhalten, um die Schlüssigkeit des Plankonzeptes zu wahren.

 

2. Beschluss:

 

Der Ausschuss weist die Stellungnahme der Stadt Höxter zur ggf. schädlichen Ausdehnung des sog. Handwerkerprivilegs auf alle Sortimente auf bis zu 800 qm Verkaufsfläche je Betrieb aus folgenden Gründen bei 2 Enthaltungen einstimmig zurück:

 

Der Kommentar zur BauNVO sowie die Rechtsprechung definieren eine erforderliche deutliche Unterordnung von unmittelbar an Betrieben gebundenen Verkaufsflächen nach dem „Handwerkerprivileg“ hinreichend. Die Umsetzung und Kontrolle obliegt den Baugenehmigungsbehörden, denen hierzu ein gewisser (enger) Ermessensspielraum bleiben muss, der bei zahlenmäßiger Festschreibung von Größenordnungen nicht gewährleistet wäre. Erhebliche Auswirkungen setzten Produktionsbetriebe mit Herstellung zentrenrelevanter Sortimente in einer Größenordnung voraus, die so für Brakel nicht zu erwarten ist. Überdies bedeuten nicht herleitbare Obergrenzen wie 100 qm eine rechtliche Unsicherheit, die es zu vermeiden gilt.

 

 

b. Beratung von Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit

 

keine

 

 

c. Offenlegungsbeschluss