Beschluss:

 

Der Ausschuss beschließt mit 10 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen dem Rat der Stadt Brakel den Beschluss als Vorschlag zu empfehlen.

 


StOAR Schröder schildert den Sachverhalt zu den schulorganisatorischen Maßnahmen im Primarbereich zum Grundschulverbund Brakel-Gehrden, Teilstandort Gehrden. Anhand der Vorlage erläutert er eingehend die Entwicklung zur Situation des Teilstandortes Gehrden mit den abgehaltenen Elternabenden, Gesprächen mit der Bezirksregierung und den schulischen Gremien, „Schnuppertag für Eltern“ usw.

 

Ratsherr Menke betont, dass alle möglichen Maßnahmen in Erwägung gezogen worden sind, um Eltern für den Teilstandort Gehrden zu motivieren. Die Schule, schulischen Gremien, Förderverein und Stadt haben engagiert zusammengearbeitet. Es seien viele intensive Gespräche geführt worden, jedoch ohne Resonanz. Er bemängelt das unsolidarische Verhalten einiger weniger Eltern aus Gehrden und Siddessen zum Erhalt des Teilstandortes Gehrden.

 

Ratsherr Menke stellt den Antrag, den Beschlussvorschlag der Verwaltung unter Ziffer 6 dahingehend zu ändern, dass die separate Beförderung der Grundschulkinder im öffentlichen Personennahverkehr durch die Stadt zum Schuljahr 2010/2011 durchzuführen ist.

 

Bürgermeister Temme bedauert diese Entwicklung, dass nach der Schließung der Grundschule Bökendorf zum Schuljahr 2008/2009, nun auch der Teilstandort Gehrden in Frage steht. Der demographische Wandel mit den Schülerentwicklungszahlen sowie Wegfall der Schuleinzugsbezirke nach dem Schulgesetz seien nur einige Gründe für die Situation in Gehrden.

 

Ratsherr Hartmann appelliert, den Eltern keine Schuldzuweisungen zu geben und die Entscheidungen zu akzeptieren. Die Gründe hierfür seien vielschichtig. Das Land stellt hier mit der Bildungspolitik die Weichen, deren Auswirkungen nun zu erkennen sind. Erschwerend hinzu komme der demographische Wandel.

 

Frau Kleine-Wilde gibt zu bedenken, dass bei noch mehr Abwanderungen von Schulanfängern aus Gehrden, die 3-zügigkeit der Kath. Grundschule Brakel gefährdet sei und spricht hier die Abwanderungen der Schulanfänger zu Grundschulen anderer Städte an.

 

Ratsherr Schulte bedauert die Entwicklung zum Teilstandort Gehrden, zu der u.a. auch die Bildungspolitik des Landes beigetragen habe. Er stellt den Antrag, dass die Verwaltung die Landesregierung schriftlich auffordern soll, die Aufhebung der Schuleinzugsbezirke zurück zu nehmen.

 

Der Vorsitzende lässt über den Antrag des Ratsherrn Schulte abstimmen, dass die Verwaltung beauftragt werden solle, die Landesregierung schriftlich aufzufordern, das Schulgesetz dahingehend zu ändern, dass die Aufhebung der Schuleinzugsbezirke wieder zurückgenommen wird.

 

Der Antrag wird mit 5 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen angenommen.

 

Der Vorsitzende betont, dass die separate Beförderung der Grundschüler des Teilstandortes Gehrden sichergestellt werden müsse.

 

Der Vorsitzende lässt anschließend über den Antrag des Ratsherrn Menke abstimmen, dass der Beschlussvorschlag der Verwaltung unter Ziffer 6 wie folgt gefasst wird:

 

6. Die Schülerbeförderung ist im Rahmen und nach den Bestimmungen der Schülerfahrkostenverordnung des Landes NW durchzuführen. Dem Wunsch der Eltern und Sorgeberechtigten, die Grundschüler separat im öffentlichen Personennahverkehr zu befördern ist ab dem Schuljahr 2010/2011 zu entsprechen.

 

Der Ausschuss stimmt mehrheitlich dem Antrag auf Änderung des Beschlussvorschlages der Verwaltung zu.

 

Der Vorsitzende lässt anschließend über folgenden Beschlussvorschlag der Verwaltung einschließlich der beschlossenen Änderung zu Ziffer 6 abstimmen:

 

Der Schul- und Sozialausschuss schlägt auf der Grundlage der Empfehlung der Schulkonferenz der Teilstandortschule Gehrden vom 27. Januar 2010 dem Rat vor, folgende schulorganisatorische Maßnahme zu beschließen:

 

1.   Zum Schuljahr 2010/2011 wird an der Teilstandortschule Gehrden keine Eingangklasse gebildet.

 

2.   Der Unterrichtsbetrieb an der Teilstandortschule Gehrden wird ab dem Schuljahr 2010/2011 für ein weiteres Jahr mit den Jahrgängen 2 und 3 übergreifend und mit dem 4. Jahrgang bis zum 31. Juli 2011 und zwar als auslaufend weitergeführt.

 

3.   Zum 1. August 2011 werden die Schülerinnen und Schüler der jetzigen Jahrgänge 1 und 2, die im Schuljahr 2011/2012 die Jahrgänge 3 und 4 sind, zur Stammschule in Brakel –Katholische Grundschule Brakel- wechseln und den entsprechenden Jahrgängen zugeordnet, sofern die Eltern und Sorgeberechtigten von der Wahlmöglichkeit zum Wechsel an eine andere Grundschule keinen Gebrauch machen. Wechseln Schülerinnen und Schüler zur Katholische Grundschule Brakel, sollte die Schule dem Wunsch der Eltern entsprechen, dass die Kinder im Klassenverband verbleiben und gemeinsam von den bisherigen Klassenlehrerinnen unterrichtet werden.

 

      Den Erziehungsberechtigten der übrigen Schülerinnen und Schüler der jeweiligen Jahrgangsstufe sollte angeboten werden, in die kleinere Gehrdener Klasse wechseln zu können –höchsten bis zur gleichen Klassengröße.

 

4.   Die Teilstandortschule Gehrden wird zum 31. Juli 2011 aufgelöst.

 

5.   Der Grundschulverbund Brakel-Gehrden wird zum 31. Juli 2011 aufgelöst und die Katholische Grundschule Brakel ab 1. August 2011 als eigenständige Grundschule geführt.

 

6.   Die Schülerbeförderung ist im Rahmen und nach den Bestimmungen der Schülerfahrkostenverordnung des Landes NW durchzuführen. Dem Wunsch der Eltern und Sorgeberechtigten, die Grundschülerinnen und Grundschüler separat im öffentlichen Personennahverkehr zu befördern ist ab dem Schuljahr 2010/2011 zu entsprechen.