Der Landesbetrieb Straßen NRW hat, laut Aussage des Bauamtes, in einem Ortstermin die Versetzung des Ortsschildes an der „Neuen Straße“ in Richtung Tietelsen und die Anlage einer Querungshilfe in Höhe der Ausfahrt  „Schlehdornweg“ abgelehnt. Der Ausschuss nimmt diese Entscheidungen mit Bedauern und Unverständnis zur Kenntnis.

 

Angesichts der Bebauungspläne auf beiden Straßenseiten und der bereits dort wohnenden jungen Familien mit schulpflichtigen Kindern, sollte zumindest zur Reduzierung der Geschwindigkeit das Ortsschild von der „Scheune Pott“ bis vor das Grundstück  „Hampel“ verschoben werden. Durch die dann im Querungsbereich zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50KM/h würde ein Überqueren der Fahrbahn vom „Schlehdornweg“ Richtung des noch anzulegenden einseitigen Fußweges erheblich sicherer.