Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Ausschuss beschließt bei 3 Enthaltungen einstimmig, den Antrag zur Fotovoltaikanlage „Königstraße 15“ in der Kernstadt Brakel mangels altstadtgerechter Gestaltung nach „Gestaltungs- und Erhaltungssatzung für den Historischen Stadtkern Brakel“ abzulehnen (Negativ-Erhaltungsbescheid).

 

Um zukünftig für den Historischen Stadtkern städtebaulichem Schaden aufgrund negativer Vorbildwirkung entgegenzuwirken, wird die Verwaltung aufgefordert, zeitnah durch Überprüfung und. ggf. Änderung der Gestaltungs- und Erhaltungssatzung Rahmenbedingungen zu schaffen, die die Ziele zum Erhalt des historischen Stadtkernes und der Entwicklung eines integrierten Klimaschutzkonzeptes in Einklang bringen und zugleich zukünftigen Bauherren und Investoren beim Bau von Fotovoltaik- und anderen Solarenergieanlagen Rechts- und Planungssicherheit geben.


Sachverhalt:

 

Der Vorsitzende erteilt Verw.-Ang. Bohnenberg das Wort, der einen Überblick gemäß Vorlage gibt.

 

Es entsteht eine Diskussion um die unverständliche Vorgehensweise des Bauherrn, die so nicht hingenommen werden könne, sowie die rechtlich verbindliche Aussagekraft der Gestaltungs- und Erhaltungssatzung zu Fotovoltaik und Solarenergienutzung. Eine dahingehende Überarbeitung der Satzung müsse geprüft werden. Der dementsprechende Antrag wird einstimmig angenommen und findet Eingang in den nachfolgenden Beschluss.

 

Ratsherr Wulff regt an, die Unternehmer-Kreise auf die Gestaltungs- und Erhaltungssatzung deutlich hinzuweisen, auch wenn dies im vorliegenden Fall offensichtlich nichts bewirkt hätte.