Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

Die Ausschussvorsitzende erteilt hier das Wort an Bernd Bohnenberg, der den anwesenden Mitgliedern einen detaillierten Überblick anhand der Sitzungsvorlage gibt.

 

Bernd Bohnenberg teilt abschließend mit, das Westfälische Amt für Denkmalpflege (LWL-Denkmalpflege/ Denkmalfachamt des Landschaftsverbandes) habe nach fachlicher Überprüfung festgestellt, dass es sich bei dem Pfarrhaus in Brakel um ein Baudenkmal im Sinne des Denkmalschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW) handele.