Die Ausschussvorsitzende erteilt hier das Wort an Bernd Bohnenberg, der den anwesenden
Mitgliedern einen detaillierten Überblick anhand der Sitzungsvorlage gibt.
Bernd Bohnenberg teilt
abschließend mit, das Westfälische Amt für Denkmalpflege (LWL-Denkmalpflege/
Denkmalfachamt des Landschaftsverbandes) habe nach fachlicher Überprüfung
festgestellt, dass es sich bei dem Pfarrhaus in Brakel um ein Baudenkmal im
Sinne des Denkmalschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW) handele.