Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt einstimmig als Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt Brakel, die der Vorlage beigefügte Anlage „Neufassung der Vergabedienstanweisung der Stadt Brakel vom 01.02.2024“, die ab dem 11.03.2024 zur Anwendung kommt, zu beschließen.

Sie ersetzt die Vergabedienstanweisung der Stadt Brakel vom 20.03.2014.

 


Bürgermeister Temme erteilt das Wort an Verena Potthast. Diese stellt die wichtigsten Änderungen bzw. die Neufassung der Vergabedienstanweisung der Stadt Brakel vor. Dies sei aufgrund neuer kommunaler Vergabegrundsätze (Runderlass vom 28.08.2018 des Ministeriums HKGB) notwendig. Frau Potthast führt anhand einer Präsentation die wichtigsten Änderungen auf.

 

Aufgrund der Zertifizierung der Stadt Brakel als Gemeinwohl-Ökonomie-Gemeinde fragt Ratsherr Flore an, ob man deren Ziele auch in einer Bewertungsmatrix einfließen lassen könne.

 

Frau Koßmann erläutert, dass in vergangenen Ausschreibungsverfahren je nach Projekt auf die Nutzung einer Bewertungsmatrix zurückgegriffen wurde, die z.B. auch Aspekte der Nachhaltigkeit und Energieeffizienz berücksichtigen. So z. B. beim Feuerwehrgerätehaus Hegge.

 

Hierzu ergänzt Alexander Kleinschmidt, dass der Angebotspreis vergaberechtlich eine wesentliche Gewichtung im Rahmen der Bewertungskriterien einnehmen muss. Auch für die Zukunft werde versucht, die GWÖ- und Nachhaltigkeitskriterien – sofern möglich – im Leistungsverzeichnis und Ausschreibungen zu berücksichtigen.