Der Vorsitzende Steinhage erläutert den Mitgliedern und Zuhörern den Sachverhalt. Nach Aussage der Stadtverwaltung ist die Hecke für den landwirtschaftlichen Bereich nicht störend. Daher schlägt die Verwaltung vor, dass die Hecke erhalten bleiben soll.

 

Die Sitzung wird kurz unterbrochen. Der Vorsitzende Steinhage erteilt der Antragstellerin das Wort.

Sie nennt ihre Gründe zur Entfernung der Hecke. Hierbei führt die Antragstellerin eine Verringerung der Fahrbahnbreite des Wirtschaftsweges aus. Eine Ausweichung der Verkehrsteilnehmer führt aber nicht über ihr Grundstück.

 

Der Grundstückseigentümer (Im Krähenfelde 3) führt aus, dass die Hecke bereits seit ca. 60 Jahren dort steht. Er teilt mit, dass er aber auch keine Bedenken hinsichtlich einer Heckenentfernung habe. Diese müsste dann aber über die Stadt Brakel und auf deren Kosten erfolgen, da sich die Hecke auf öffentlichen Grund befindet.

 

Aus der Versammlung kommen eingehende Äußerungen, dass durch die Hecke keine landwirtschaftlichen bzw. verkehrstechnischen Beeinträchtigungen entstehen und somit erhalten bleiben soll. 

 

Anschließend verliest der Vorsitzende Steinhage die Beschlussvorlage und die Mitglieder des Bezirksausschusses stimmen mehrheitlich mit 7 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung für den Erhalt der Hecke.