Beschlussvorschlag:
Bürgermeister Temme verweist darauf, dass die Offenlegung des Planentwurfs zusammen mit der herkömmlichen Beteiligung der Behörden/ Träger öffentlicher Belange stattgefunden habe. Ein Diskussionsbedarf ergibt sich nicht, so dass Bürgermeister Temme abschließend über die Stellungnahmen und dem Satzungsbeschluss abstimmen lässt.
a. Beratung von Stellungnahmen aus der Offenlegung incl. Behördenbeteiligung
Es seien folgende auszuwertende Stellungnahmen abgegeben worden:
Westnetz GmbH
Es werde darauf hingewiesen, dass sich innerhalb bzw. am
Rande des Plangebiets Gasversorgungsleitungen des Versorgungsnetzes befinden.
Maßnahmen, die deren ordnungsgemäßen Bestand und Betrieb gefährden, dürften
nicht vorgenommen werden. Aussagen zu Leitungsanpassungen oder aus der
Planumsetzung resultierenden Ausbaumaßnahmen des Gasversorgungsnetzes zur
Erschließung des Baugrundstücks/ der Baugrundstücke könnten noch nicht
getroffen werden, sondern blieben einer späteren Abstimmung vorbehalten.
Die Verwaltung schlage vor, diese Stellungnahme zur
Kenntnis zu nehmen; die Rücksichtnahme auf Versorgungsleitungen bzw.
Einbeziehung in das Versorgungsnetz spiele erst im späteren Baugeschehen eine
Rolle.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Brakel nimmt die Stellungnahme der Westnetz
GmbH zu Gasleitungen
des Versorgungsnetzes innerhalb bzw. am Rande
des Plangebiets einstimmig
zur Kenntnis.
Vodafone West GmbH
Es
werde darauf hingewiesen, dass sich im Planbereich Telekommunikationsanlagen
befinden. Bei späteren dortigen Bauvorhaben werde hierzu eine entsprechende
Stellungnahme über den Leitungsbestand abgegeben.
Die
Verwaltung schlage vor, diese Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
Beschluss:
Der
Rat der Stadt Brakel nimmt die Stellungnahme der Vodafone West GmbH zu Telekommunikationsanlagen
im Planbereich einstimmig zur
Kenntnis.
b. Beschluss des Durchführungsvertrags
Neben dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan und dem sog. Vorhaben- und Erschließungsplan (mit den baulichen Ausführungsdetails) verbleibe als letztes Regelungsinstrument der Durchführungsvertrag, mit dem sich der Träger des Vorhabens gem. § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB verpflichte, das Vorhaben und die Erschließungsmaßnahmen innerhalb einer bestimmten Frist durchzuführen. Auch Details der Realisierung des Vorhabens werden hier festgelegt, sofern sie die Ausführung konkretisieren und den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht widersprechen.
Beschluss:
Der
Rat der Stadt Brakel beschließt einstimmig
den
Durchführungsvertrag.
c. Satzungsbeschluss
Beschluss:
Der Rat der Stadt Brakel
beschließt einstimmig den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 8 - 6.
Änderung in der Kernstadt Brakel gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als
Satzung.
Der räumliche Geltungsbereich
befindet sich nordöstlich der Straße „Hahnenhof“ in der
Nähe des Freibads in der Kernstadt Brakel.
Er ist Teil der Gemarkung
Brakel und umfasst in der Flur 19
das Flurstück 884.