Beschlussvorschlag:

 

 


Bürgermeister Temme verweist darauf, dass die Offenlegung des Planentwurfs zusammen mit der herkömmlichen Beteiligung der Behörden/ Träger öffentlicher Belange stattgefunden habe. Ein Diskussionsbedarf ergibt sich nicht, so dass Bürgermeister Temme abschließend über die Stellungnahmen und dem Satzungsbeschluss abstimmen lässt.

 

a. Beratung von Stellungnahmen aus der Offenlegung incl. Behördenbeteiligung

 

Es seien folgende auszuwertende Stellungnahmen abgegeben worden:

 

Westnetz GmbH

 

Es werde darauf hingewiesen, dass sich innerhalb bzw. am Rande des Plangebiets Gasversorgungsleitungen des Versorgungsnetzes befinden. Maßnahmen, die deren ordnungsgemäßen Bestand und Betrieb gefährden, dürften nicht vorgenommen werden. Aussagen zu Leitungsanpassungen oder aus der Planumsetzung resultierenden Ausbaumaßnahmen des Gasversorgungsnetzes zur Erschließung des Baugrundstücks/ der Baugrundstücke könnten noch nicht getroffen werden, sondern blieben einer späteren Abstimmung vorbehalten.

 

Die Verwaltung schlage vor, diese Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen; die Rücksichtnahme auf Versorgungsleitungen bzw. Einbeziehung in das Versorgungsnetz spiele erst im späteren Baugeschehen eine Rolle.

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Brakel nimmt die Stellungnahme der Westnetz GmbH zu Gasleitungen des Versorgungsnetzes innerhalb bzw. am Rande des Plangebiets einstimmig zur Kenntnis.

 

 

Vodafone West GmbH

 

Es werde darauf hingewiesen, dass sich im Planbereich Telekommunikationsanlagen befinden. Bei späteren dortigen Bauvorhaben werde hierzu eine entsprechende Stellungnahme über den Leitungsbestand abgegeben.

 

Die Verwaltung schlage vor, diese Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Brakel nimmt die Stellungnahme der Vodafone West GmbH zu Telekommunikationsanlagen im Planbereich einstimmig zur Kenntnis.

 

b. Beschluss des Durchführungsvertrags

 

Neben dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan und dem sog. Vorhaben- und Erschließungsplan (mit den baulichen Ausführungsdetails) verbleibe als letztes Regelungsinstrument der Durchführungsvertrag, mit dem sich der Träger des Vorhabens gem. § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB verpflichte, das Vorhaben und die Erschließungsmaßnahmen innerhalb einer bestimmten Frist durchzuführen. Auch Details der Realisierung des Vorhabens werden hier festgelegt, sofern sie die Ausführung konkretisieren und den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht widersprechen.

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Brakel beschließt einstimmig den Durchführungsvertrag.

 

c. Satzungsbeschluss

 

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Brakel beschließt einstimmig den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 8 - 6. Änderung in der Kernstadt Brakel gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung.

Der räumliche Geltungsbereich befindet sich nordöstlich der Straße „Hahnenhof“ in der Nähe des Freibads in der Kernstadt Brakel.

Er ist Teil der Gemarkung Brakel und umfasst in der Flur 19 das Flurstück 884.