Sitzung: 12.12.2023 Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 0777/2020-2025
Beschluss:
Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing beschließt einstimmig, die Vereinsfördermittel 2023 i.H.v. insgesamt 5.762,97 € gemäß der Vergaberichtlinie in der Kernstadt Brakel entsprechend der in der Anlage aufgeführten Priorisierung wie folgt zu verteilen:
Antragsteller |
Gesamtkosten |
Antrag |
Vorschlag Verwaltung |
Beschluss |
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1 – KJG/CU
St. Michael |
22.300,00 € |
2.000,00 € |
2.000,00 € |
2.000,00 € |
2 –
Spielvereinigung Brakel e.V. |
4.331,70 € |
Keine Angabe |
750,00 € |
750,00 € |
3 – DAV
Selektion Weserland |
191,40 € |
191,40 € |
191,40 € |
191,40 € |
4 –
Tennisverein Brakel |
5.798,80 € |
3.000,00 € |
750,00 € |
750,00 € |
5 –
Madrigalchor Brakel |
10.716,00 € |
500,00 € |
100,00 € |
100,00 € |
6 –
Karnevalsverein Brakel |
1.278,92 € |
1.278,92 € |
500,00 € |
500,00 € |
7 –
Spielmannszug im BSV |
1.852,12 € |
1.852,12 € |
191,56 € |
191,56 € |
8 –
Hospizgruppe Brakel |
577,15 € |
577,15 € |
400,00 € |
400,00 € |
9 –
Turnverein 1890 Brakel |
880,01 € |
880,01 € |
880,01 € |
880,01 € |
Die Ausschussvorsitzende erteilt
das Wort an Alexander Kleinschmidt,
der in die Thematik einführt und mitteilt, die Stadt Brakel stelle den
ortsansässigen Vereinen, Gruppen oder Organisationen jährlich
Vereinsfördermittel zur Verfügung. Die Mittel für die Kernstadt Brakel werden
zuständigkeitshalber durch den Ausschuss für Wirtschaftsförderung und
Stadtmarketing vergeben und betragen im Haushaltsjahr 2023 insgesamt 5.762,97 €.
Entsprechend der Förderrichtlinie zur Vergabe der Vereinsfördermittel
sollen vorrangig Jugendfreizeitmaßnahmen bezuschusst werden.
Insgesamt neun Anträge seien
fristgerecht zum 31.10. bei der Stadt Brakel eingegangen und gemäß den Vorgaben
der Förderrichtlinie priorisiert worden.
Alexander Kleinschmidt begründet anschließend ausführlich den Verteilungsvorschlag der Verwaltung.
Die Anträge 1 und 9 beinhalten Freizeitmaßnahmen für Kinder und Jugendliche (Priorität 1), die Verwaltung empfiehlt daher, die beantragten Zuschüsse vollumfänglich zu berücksichtigen. Die Anträge 2, 3, 4 und 6 fallen in die Priorität 2 und sollten somit einen anteiligen Zuschuss – gestaffelt nach der Höhe der beantragten Mittel – erhalten. Die Anträge 5 und 7 beinhalten ausschließlich kulturelle Maßnahmen für Erwachsene, hier empfiehlt die Verwaltung daher, einen geringen Zuschuss zu gewähren. Der Antrag 8, der auf soziale Maßnahmen abziele, richte sich aber ebenfalls an Kinder und Jugendliche, es sollte somit eine höhere Gewichtung erfolgen.
Die Ausschussvorsitzende Viola Wellsow bedankt sich bei Alexander Kleinschmidt für die detaillierten Ausführungen und befürwortet den
Vorschlag der Verwaltung.
Ratsherr Knobloch
erklärt sich als Vorstandsmitglied der Spielvereinigung Brakel für befangen und nimmt an der
anschließenden Beschlussfassung nicht teil.