Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing beschließt einstimmig, die Vereinsfördermittel 2023 i.H.v. insgesamt 5.762,97 € gemäß der Vergaberichtlinie in der Kernstadt Brakel entsprechend der in der Anlage aufgeführten Priorisierung wie folgt zu verteilen:

 

Antragsteller

Gesamtkosten

Antrag

Vorschlag Verwaltung

Beschluss

 

 

 

 

 

1 – KJG/CU St. Michael

22.300,00 €

2.000,00 €

2.000,00 €

2.000,00 €

2 – Spielvereinigung Brakel e.V.

4.331,70 €

Keine Angabe

750,00 €

750,00 €

3 – DAV Selektion Weserland

191,40 €

191,40 €

191,40 €

191,40 €

4 – Tennisverein Brakel

5.798,80 €

3.000,00 €

750,00 €

750,00 €

5 – Madrigalchor Brakel

10.716,00 €

500,00 €

100,00 €

100,00 €

6 – Karnevalsverein Brakel

1.278,92 €

1.278,92 €

500,00 €

500,00 €

7 – Spielmannszug im BSV

1.852,12 €

1.852,12 €

191,56 €

191,56 €

8 – Hospizgruppe Brakel

577,15 €

577,15 €

400,00 €

400,00 €

9 – Turnverein 1890 Brakel

880,01 €

880,01 €

880,01 €

880,01 €

 


 

Die Ausschussvorsitzende erteilt das Wort an Alexander Kleinschmidt, der in die Thematik einführt und mitteilt, die Stadt Brakel stelle den ortsansässigen Vereinen, Gruppen oder Organisationen jährlich Vereinsfördermittel zur Verfügung. Die Mittel für die Kernstadt Brakel werden zuständigkeitshalber durch den Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing vergeben und betragen im Haushaltsjahr 2023 insgesamt 5.762,97 €.

 

Entsprechend der Förderrichtlinie zur Vergabe der Vereinsfördermittel sollen vorrangig Jugendfreizeitmaßnahmen bezuschusst werden.

 

Insgesamt neun Anträge seien fristgerecht zum 31.10. bei der Stadt Brakel eingegangen und gemäß den Vorgaben der Förderrichtlinie priorisiert worden.

 

Alexander Kleinschmidt begründet anschließend ausführlich den Verteilungsvorschlag der Verwaltung.

Die Anträge 1 und 9 beinhalten Freizeitmaßnahmen für Kinder und Jugendliche (Priorität 1), die Verwaltung empfiehlt daher, die beantragten Zuschüsse vollumfänglich zu berücksichtigen. Die Anträge 2, 3, 4 und 6 fallen in die Priorität 2 und sollten somit einen anteiligen Zuschuss – gestaffelt nach der Höhe der beantragten Mittel – erhalten. Die Anträge 5 und 7 beinhalten ausschließlich kulturelle Maßnahmen für Erwachsene, hier empfiehlt die Verwaltung daher, einen geringen Zuschuss zu gewähren. Der Antrag 8, der auf soziale Maßnahmen abziele, richte sich aber ebenfalls an Kinder und Jugendliche, es sollte somit eine höhere Gewichtung erfolgen.

 

Die Ausschussvorsitzende Viola Wellsow bedankt sich bei Alexander Kleinschmidt für die detaillierten Ausführungen und befürwortet den Vorschlag der Verwaltung.

 

Ratsherr Knobloch erklärt sich als Vorstandsmitglied der Spielvereinigung Brakel für befangen und nimmt an der anschließenden Beschlussfassung nicht teil.