Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Brakel beschließt mehrheitlich bei 2 Gegenstimmen wie folgt:     

1.   Der Rat der Stadt Brakel stimmt der Änderung der Satzung der AWP GmbH (fortan firmierend als „Wasserservice Westfalen Weser GmbH“) entsprechend der beigefügten Entwurfsfassung zu.

2.   Der Rat der Stadt Brakel stimmt – vorbehaltlich der Nichtbeanstandung durch die Kommunalaufsicht – der Veräußerung und Übertragung sämtlicher Geschäftsanteile der AWP GmbH von der Westfalen Weser Beteiligungen GmbH auf die Westfalen Weser Netz GmbH und damit zugleich dem Erwerb dieser Geschäftsanteile durch die Westfalen Weser Netz GmbH zu.

3.   Der Rat der Stadt Brakel stimmt – vorbehaltlich der Nichtbeanstandung durch die Kommunalaufsicht sowie der kartellrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens – der Stammkapitalerhöhung zur Gewährung einer Beteiligung in Höhe von 50 % der Anteile an der Wasserservice Westfalen Weser GmbH an die Gelsenwasser AG zu.

4.   Falls sich aufgrund rechtlicher Beanstandungen durch die Urkundspersonen, die Aufsichtsbehörde oder das Registergericht sowie aus steuerlichen Gründen Änderungen der Satzung der Wasserservice Westfalen Weser GmbH als notwendig erweisen, erklärt sich der Rat der Stadt Brakel damit einverstanden, sofern hierdurch der wesentliche Inhalt des der Satzung nicht verändert wird und kommunalrechtliche Belange nicht betroffen sind.

5.   Der Vertreter der Stadt Brakel in der Gesellschafterversammlung der Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG wird bevollmächtigt und beauftragt, die Geschäftsführung der Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG zu ermächtigen und zu beauftragen, in der Gesellschafterversammlung der Westfalen Weser Beteiligungen GmbH den Beschlüssen zur Umsetzung der obigen Ratsbeschlüsse zuzustimmen und insbesondere die Geschäftsführung der Westfalen Weser Beteiligungen GmbH zu ermächtigen und zu beauftragen, die hierfür notwendigen Schritte umzusetzen.

6.   Der Vertreter der Stadt Brakel in der Gesellschafterversammlung der Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG wird bevollmächtigt und beauftragt, die Geschäftsführung der Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG zu ermächtigen und zu beauftragen, in der Gesellschafterversammlung der Westfalen Weser Netz GmbH den Beschlüssen zur Umsetzung der obigen Ratsbeschlüsse zuzustimmen und insbesondere die Geschäftsführung der Westfalen Weser Netz GmbH zu ermächtigen und zu beauftragen, die hierfür notwendigen Schritte umzusetzen.

 

 


Mit Verweis auf die vorherige Beratung im Haupt- und Finanzausschuss lässt Bürgermeister Temme über die Mustervorlage der Westfalen Weser Netz zur Bildung eines Gemeinschaftsunternehmens mit Gelsenwasser im Bereich Wasser abstimmen. Weitere Fragen ergeben sich nicht.