Beschluss:

 

Als Beschlussempfehlung für den Rat der Stadt Brakel beschließt der Haupt- und Finanzausschuss mehrheitlich bei 1 Gegenstimme wie folgt:

 

1.   Der Rat der Stadt Brakel stimmt – vorbehaltlich der Nichtbeanstandung durch die Kommunalaufsicht – der Gründung der Holzminden Netz Verwaltungsgesellschaft mbH mit einem Stammkapital von 25.000 € durch die Westfalen Weser Netz GmbH zu. Der Anteil der Westfalen Weser Netz GmbH am Stammkapital der Gesellschaft beläuft sich auf 100 %.

2.   Der Rat der Stadt Brakel stimmt – vorbehaltlich der Nichtbeanstandung durch die Kommunalaufsicht – der Gründung der Holzminden Netz GmbH & Co. KG zu. An der Gesellschaft beteiligt sind mit einer Einlage zum Haftkapital in Höhe von 1.000.000 € (entspricht 100 % der Anteile am Haftkapital) die Westfalen Weser Netz GmbH als Kommanditistin sowie die Holzminden Netz Verwaltungsgesellschaft mbH als Komplementärin ohne Beteiligung am Festkapital der Gesellschaft.

3.   Der Rat der Stadt Brakel stimmt – vorbehaltlich der Nichtbeanstandung durch die Kommunalaufsicht – der Abtretung sämtlicher Geschäftsanteile an der Holzminden Netz Verwaltungsgesellschaft mbH durch die Westfalen Weser Netz GmbH an die Holzminden Netz GmbH & Co. KG und der damit einhergehenden Änderung der Satzung der Holzminden Netz Verwaltungsgesellschaft mbH zu.

4.   Der Rat der Stadt Brakel stimmt – vorbehaltlich der Nichtbeanstandung durch die Kommunalaufsicht sowie der kartellrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens – zu, dass sich die Stadtwerke Holzminden GmbH mit einer Beteiligung in Höhe von 51 % der Anteile am Haftkapital als weitere Kommanditistin an der Holzminden Netz GmbH & Co. KG beteiligen. Diese Beteiligung erfolgt im Wege des Erwerbs von bestehenden Haftkapitalanteilen.

5.   Falls sich aufgrund rechtlicher Beanstandungen durch die Urkundspersonen, die Aufsichtsbehörde oder das Registergericht sowie aus steuerlichen Gründen Änderungen des Gesellschaftsvertrages der Holzminden Netz GmbH & Co. KG oder der Satzung der Holzminden Netz Verwaltungsgesellschaft mbH als notwendig erweisen, erklärt sich der Rat der Stadt Brakel damit einverstanden, sofern hierdurch der wesentliche Inhalt des Gesellschaftsvertrages bzw. der Satzung nicht verändert wird und kommunalrechtliche Belange nicht betroffen sind.

6.   Der Vertreter der Stadt Brakel in der Gesellschafterversammlung der Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG wird bevollmächtigt und beauftragt, die Geschäftsführung der Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG zu ermächtigen und zu beauftragen, in der Gesellschafterversammlung der Westfalen Weser Netz GmbH den Beschlüssen zur Umsetzung der obigen Ratsbeschlüsse zuzustimmen und insbesondere die Geschäftsführung der Westfalen Weser Netz GmbH zu ermächtigen und zu beauftragen, die hierfür notwendigen Schritte umzusetzen, insbesondere die Gesellschaftsverträge abzuschließen.

 

 


Zum Sachverhalt verweist Bürgermeister Temme auf die umfangreiche Vorlage. Westfalen Weser Netz benötige die Zustimmung der Anteilseigner für die Gründung der Holzminden Netz Verwaltungsgesellschaft mbH durch die Westfalen Weser Netz GmbH. Auswirkungen habe dies für die Stadt Brakel keine. Weitere Fragen ergeben sich nicht.