Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

Der Bauausschuss beschließt mehrheitlich bei einer Gegenstimme als Beschlussempfehlung für den Rat, für die in der Anlage aufgeführten Teilmaßnahmen für das Programmjahr 2024 einen Zuschussantrag zu stellen. Die entsprechende Anlage wird der Niederschrift angefügt.

 


 

Der Ausschussvorsitzende erteilt nun das Wort an Verena Potthast, die in den Sachverhalt einführt. Die Städtebauförderung sei eine wichtige Aufgabe und ein Leitprogramm für die zukunftsfähige Entwicklung der Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen.

 

Frau Potthast geht auf wesentliche Änderungen der ab Januar 2024 gültigen Städtebauförderrichtlinie NRW ein. Neben Inhalten zur Förderung gehen mit der neuen Förderrichtlinie auch Vereinfachungen im Verfahren einher. Anträge zur Städtebauförderung 2024 seien bis zum 31.10.2023 zu stellen.

 

Grundlage für das neue Programm bleibe das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK). Zuwendungsgegenstand sei die Gesamtmaßnahme und nicht mehr die jährlich beantragten Teilmaßnahmen. Anschließend erklärt Frau Potthast, dass aufgrund der angespannten Haushaltslage auf verschiedene Maßnahmen verzichtet werden sollte, um so letztendlich Einsparungen in Höhe von 3.064.090,00 € erzielen zu können.

 

Bei einer geplanten Förderung von 60 % sei vorgesehen, für das Programmjahr 2024 einen Erstantrag über zuwendungsfähige Kosten in Höhe von 410.750,00 € zu stellen, was einer Zuwendung in Höhe von 246.450,00 € und einem Eigenanteil der Stadt in Höhe von 164.300,00 € entspreche.