Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Bauausschuss stimmt der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines zentral gelegenen, gemeinsamen neuen Feuerwehrgerätehauses für die zwei Löschgruppen Frohnhausen und Auenhausen einstimmig zu und beschließt, den Flächennutzungsplan dementsprechend zu ändern; sollte ein Bebauungsplan erforderlich werden, wird auch hierfür ein Aufstellungsbeschluss gefasst.

 

Nach der Beschlussfassung ergeben sich noch Fragen zu den festgelegten Höhen des Gebäudes, die Ines Koßmann entsprechend beantwortet. Sie verdeutlicht die vorhandene Problematik des stark abfallenden Geländes anhand von Planungsentwürfen.

 

Ines Koßmann weist in diesem Zusammenhang auch auf eine mögliche Förderung für „nachhaltiges Bauen für Kommunen“ hin und erläutert kurz die geforderten Voraussetzungen, die dann ebenfalls den entsprechenden Ausschreibungsunterlagen beigefügt werden.

 

In diesem Zusammenhang regt Ratsherr Knobloch an, bei künftigen Bauvorhaben Gründächer möglichst als Standard anzugehen, dieses wäre ebenfalls für den neuen Trinkwasserhochbehälter in Brakel wünschenswert gewesen.

 


 

Bernd Bohnenberg führt aus, mit der Änderung des Flächennutzungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines zentral gelegenen neuen Feuerwehrgerätehauses der Löschgruppen Frohnhausen und Auenhausen geschaffen werden.

 

Auch die Anforderungen an Feuerwehrgerätehäuser seien gestiegen und die jetzigen Standorte werden dem geforderten Raumangebot und technischem Standard nicht mehr gerecht.

 

Eine Sanierung der Feuerwehrgerätehäuser und die Anpassung nach den Vorgaben der DIN sei an den heutigen Standorten nicht mehr möglich. Das Feuerwehrgerätehaus Frohnhausen liege zudem unmittelbar neben der Kindertageseinrichtung, auch hier zeichne sich durch das geänderte Stundenbuchungsverhalten der Eltern bereits eine zwingend erforderliche Erweiterung ab.

 

Die von der Änderung des Flächennutzungsplans betroffene Fläche zur Errichtung des Gebäudes liege zwischen den Stadtbezirken Frohnhausen und Auenhausen westlich der Kreisstraße K 41, eine landesplanerische Zustimmung liege bereits vor.

 

Als (bau)genehmigungsrechtliche Voraussetzung werde nun noch eine entsprechende Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Brakel erforderlich; sollte auch die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich werden, werde für diesen Fall ebenso ein Aufstellungsbeschluss gefasst.

 

Aufstellungsbeschluss zur Bauleitplanung