Die bestehende Gestaltungssatzung stammt aus dem Jahr 1993. Nach nunmehr fast 30-jähriger Laufzeit besteht aus Sicht des BZA ggf. Anpassungsbedarf.

 

Es besteht Einigkeit darüber, die grundsätzlichen Ziele der Gestaltungssatzung (Erhaltung und Schutz der Eigenart des Orts- und Straßenbildes) weiterführen zu wollen. Dennoch dürfen die Vorgaben der Gestaltungssatzung beispielsweise nicht dazu führen, dass Gebäude im Altbestand keiner Nachnutzung, z.B. durch junge Familien, zugeführt werden können.

 

Erste Vorschläge zur Anpassung der Gestaltungssatzung sollten im Rahmen der nächsten BZA-Sitzung diskutiert werden.