Am Verbindungsweg „Im Hohlen Graben – Feldmark Holzhausen“ wurden auf Nieheimer Gebiet neue Verbotsschilder aufgestellt. Demnach ist die Durchfahrt für Fahrzeuge größer 7,5 Tonnen ab sofort verboten, landwirtschaftliche Fahrzeuge können die Strecke weiter befahren.

Es wird von einem Bürger angemerkt, dass im Bellerser Ortsgebiet eine entsprechende Beschilderung fehlt, eine Wendemöglichkeit für LKW im weiteren Wegeverlauf vor dem Verbotsschild besteht jedoch nicht.

 

Votum des BZA:

Der BZA Bellersen bittet die Stadt Brakel um einen fachlichen Austausch mit der Stadt Nieheim zum weiteren Hintergrund der Maßnahme.