Bürgermeister Temme verweist auf die Sitzung des Bauausschusses, dort wurde über den Sachverhalt ausführlich beraten. Der Bauausschuss habe dem Satzungsbeschluss einstimmig zugestimmt.

 

a. Beratung von Stellungnahmen aus der Offenlegung incl. Behördenbeteiligung

 

Es seien folgende auszuwertende Stellungnahmen abgegeben worden:

 

Straßen.NRW

 

Um die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf der B 252 durch die Planung bzw. deren Verwirklichung nicht zu beeinträchtigen, seien folgende Punkte vorauszusetzen:

 

-      Hochbauten bis zu 20 m Entfernung nicht zu errichten;

 

-      Werbeanlagen innerhalb der Anbaubeschränkungszone (40 m Abstand vom Fahrbahnrand) grundsätzlich gesondert zustimmungsbedürftig;

 

-      angrenzende Bauvorhaben sind später so zu beleuchten und abzuschirmen, dass der übergeordnete Verkehr weder geblendet noch abgelenkt wird;

 

-      Zu- und Abfahrtsverbot ist entlang der freien Strecken festzusetzen bzw. generell eine textliche Festsetzung zu empfehlen, die die dauerhafte und lückenlose Einfriedung entlang der klassifizierten Straßen fordert;

 

-      ein entsprechender Immissionsschutz für dortige Bauvorhaben wird vorausgesetzt, um die Verkehrssicherheit auf der B 252 zu gewährleisten;

 

-      ein Anspruch auf aktiven und/oder passiven Lärmschutz gegenüber dem Straßenbaulastträger der Bundesstraße wird durch die Planung nicht begründet;

 

-      den Entwässerungseinrichtungen der Straße darf grundsätzlich aus dem Plangebiet kein zusätzliches Wasser zugeführt werden;

 

-      sämtliche Planunterlagen sind der Straßenbauverwaltung zur Verfügung zu stellen (bereits durch die Offenlegung passiert, spätere Unterlagen öffentlich zugänglich bzw. an Straßen.NRW zu senden).

 

Die Verwaltung schlage vor, dieser Stellungnahme zu folgen und die Punkte in den textlichen Festsetzungen entsprechend zu ergänzen, um eine Harmonisierung zwischen Plan(umsetzung) und Bundesstraße 252 zu erreichen.

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Brakel folgt der Stellungnahme von Straßen.NRW zur Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf der B 252 und damit einer entsprechenden Ergänzung der Punkte in den textlichen Festsetzungen, um eine Harmonisierung zwischen Plan(umsetzung) und Bundesstraße 252 zu erreichen, einstimmig aus vorgenannten Gründen.

 

b. Satzungsbeschluss

 

Beschluss:

Der Rat der Stadt Brakel beschließt einstimmig, den Bebauungsplan Nr. 3a - 4. Änderung mit teilw. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 „Kolping-Berufsbildungswerk in der Kernstadt Brakel gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung zu beschließen.

Der räumliche Geltungsbereich befindet sich im Westen der Kernstadt Brakel, unmittelbar östlich der B 252 und zwischen dem Siechenbach I im Norden, dem Siechenbach II im Süden und der Grün- und Wasserfläche bzw. Flächen des Kolping-Berufsbildungswerks im Osten.

Er ist Teil der Gemarkung Riesel, Flur 1 mit den Flurstücken 149, 314, 315 sowie Teil der Gemarkung Brakel, Flur 22 mit dem Flurstück 65 und Teil der Gemarkung Brakel, Flur 52 mit den Flurstücken 33, 44, 36, 35, 27 tlw., 37 und 61 tlw.