Beschluss:
Der Rat der Stadt Brakel beschließt einstimmig wie folgt:
a)
die Prioritätenliste entsprechend der Anlage
zu ändern und
b)
für die nachstehend aufgeführten
Einzelmaßnahmen für das Programmjahr 2023 einen Zuschussantrag zu stellen:
Einzelmaßnahme |
Zuwendungs-fähige Ausgaben |
Zuwendung |
Eigenanteil (35 %) |
Sanierung
der Bürgerhalle Gehrden II – Fenstersanierung, WC-Anlagen inkl.
Behindertem-WC, Trennwände und Brandschutzertüchtigung |
545.189,17 € |
250.000,00 € |
295.189,17 € |
Meinolfushalle
Bellersen – bedarfsgerechter Umbau |
395.402,49 € |
250.000,00 € |
145.402,49 € |
Gesamt |
940.591,66 € |
500.000,00 € |
440.591,66 € |
Bürgermeister Temme verweist auf die Beratung im Bauausschuss. Der Beschlussvorschlag wurde einstimmig angenommen. Dabei wurde festgehalten, dass, sollte nur eine Maßnahme (Bürgerhalle Gehrden oder Meinolfushalle Bellersen) in die Förderung kommen, dann die Sanierung der Bürgerhalle Gehrden Priorität habe.