Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

Die Vorsitzende erteilt das Wort an Alexander Kleinschmidt, der einleitend über die derzeit bestehenden Programme zur Förderung von Geschäftsansiedlungen nach Leerstand in der Innenstadt berichtet.

Er geht kurz auf die Fördermöglichkeiten ein und berichtet, über die Förderprogramme werde in regelmäßigen Abständen ein statistischer Überblick gegeben.

 

Die Richtlinien zielen darauf ab, Neuansiedlungen bzw. Neueröffnungen von Einzelhandelsgeschäften und Gewerbebetrieben in der Stadt Brakel eine Starthilfe zu bieten.

 

Alexander Kleinschmidt erläutert, der aktuelle Fördersatz liege derzeit bei 20 €/qm (des Geschäftslokals) bei einer maximalen Größe von 200 qm Gewerbefläche.

 

Seit Einführung dieses Förderinstrumentes im Jahre 2010 seien insgesamt 49 Anträge mit einem Volumen von 112.140,- € gestellt worden und letztendlich 94.400,- € an Fördermitteln zur Auszahlung gekommen.

 

Im Hinblick auf den weiteren Förderbaustein „Anmietung“ aus dem Sofortprogramm Innenstadt NRW (2020 – 2023) legt er dar, dieses Förderinstrument beinhalte eine Anmietung leerstehender Ladenlokale durch die Stadt (zu maximal 70 % der Altmiete) und Weitervermietung der Ladenlokale an Geschäftsbetreiber mit reduzierter Miete (hier: 20% der Altmiete) bei einer förderfähigen Anmietung bis maximal 2 Jahre und längstens bis zum 31.12.2023. Die maximale Mietfläche liege hier bei 300 qm.

 

Seit 2021 seien 9 Leerstände über dieses Programm in eine Vermietung gegangen und eine Anmietung vorzeitig aufgelöst worden.

 

Da sich keine weiteren Fragen ergeben, bedankt sich die Vorsitzende bei Alexander Kleinschmidt für die informativen Ausführungen.