Beschluss:
Der Bauausschuss beschließt einstimmig, die Bebauungspläne Nr. 3 „Feriendorf Beller“ und 4 im Stadtbezirk Brakel-Beller aufgrund Funktionslosigkeit aufzuheben und parallel die entsprechende (61.) Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Brakel durchzuführen.
Bernd Bohnenberg gibt
einen detaillierten Einblick in den Sachverhalt. Im Rahmen der Windkraftplanung
der Stadt Brakel wurden zwei Bürgeranträge zur Aufhebung der im Betreff
genannten Bebauungspläne eingestellt. Die Sachlage sei seinerzeit mit Planern und
Rechtsbeistand erörtert worden mit dem Ergebnis, dass die beiden Bebauungspläne
tatsächlich als funktionslos zu betrachten seien, zumal sich auf einer Fläche
bereits ein Biotop befinde, das eine Bebauung ohnehin nicht mehr zuließe. Sie
lösten daher keine Schutzabstände mehr aus, allerdings könne eine
Rückabwicklung nur durch ein komplettes Planverfahren bewerkstelligt werden.
Die Pläne wären dabei entschädigungslos aufhebbar. Der Bezirksausschuss Beller
habe den Bürgeranträgen zugestimmt, bevor der Bauausschuss am 05.12.2022
ebenfalls entscheidend zugestimmt habe.
Die entsprechenden Schutzzonen seien bei der weiteren
Windkraftplanung bereits entfallen, d.h. die damalige Potenzialflächenkulisse/
jetzige Darstellungsfläche habe sich vergrößert. Sowohl die
Aufhebungs-Bebauungspläne als auch die entsprechende Änderung des
Flächennutzungsplans der Stadt Brakel seien parallel und im Vollverfahren
erforderlich, weshalb das Verfahren nunmehr mit dem Beschluss zur Initiierung
eingeleitet werden soll.
Aufhebungsbeschluss zur Bauleitplanung