Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Bauausschuss beschließt einstimmig als Beschlussempfehlung für den Rat, für die beiden Einzelmaßnahmen:

 

  • Sanierung der Bürgerhalle Gehrden II – Fenstersanierung, WC-Anlagen inkl. Behindertem-WC, Trennwände und Brandschutzertüchtigung

    und

  • Meinolfushalle Bellersen – bedarfsgerechter Umbau

 

für das Programmjahr 2023 einen Zuschussantrag zu stellen.

 

Die Sanierung der Bürgerhalle Gehrden (mit Fenstersanierung, WC-Anlagen inklusive Behindertem-WC, Trennwände und Brandschutzertüchtigung) soll dabei vor der Meinolfushalle Bellersen in der Prioritätenliste an erster Stelle stehen, und, sofern nur eine Maßnahme gefördert wird, vorrangig Berücksichtigung finden.

 


 

Ines Koßmann führt in die Sachlage ein und erläutert, dass für das Programmjahr 2023 noch bis zum 31.08.2023 Förderanträge bei der Bezirksregierung Detmold eingereicht werden können.

 

Durch die kurze Antragsfrist sollen Bewilligung und Umsetzung noch in diesem Jahr ermöglicht werden.

 

Der Rat der Stadt Brakel habe am 05.12.2017 eine Prioritätenliste mit Einzelmaßnahmen für das Jahr 2018 und der Bauausschuss am 09.09.2021 eine Fortschreibung beschlossen.

 

Daraufhin seien für bestimmte Einzelmaßnahmen, wie die Dachsanierung, Fenstersanierung, WC-Anlagen inkl. Behindertem-WC, Trennwände und Brandschutzertüchtigung der Bürgerhalle Gehrden, Umgestaltung des Vorplatzes der Gemeindehalle mit Bushaltestelle in Schmechten sowie die Instandsetzung der Brücke im Zuge der Istruper Straße über die Aa in Istrup Fördermittel beantragt worden.

 

Die Stadt Brakel habe für alle beantragten Einzelmaßnahmen einen Förderbescheid erhalten, mit Ausnahme der Fenstersanierung, WC-Anlagen inkl. Behinderten-WC, Trennwände und Brandschutzertüchtigung der Bürgerhalle Gehrden.

 

Des Weiteren soll für die IKEK-Maßnahme „Meinolfushalle Bellersen – bedarfsgerechter Umbau“ ein Antrag auf Förderung gestellt werden. Geplant seien eine Toilettensanierung und im nordöstlichen Bereich (Richtung Sportplatz) die Installation einer neuen Notausgangstür aus Glas.

 

Aufgrund der verkürzten Antragsfrist habe die Verwaltung bislang noch keine aktuellen Gesamtkosten für die o.g. Maßnahmen ermitteln können, diese werden aber zeitnah nachgereicht.

 

Ines Koßmann erläutert anschließend den Vorschlag der Verwaltung, der darauf abzielt, für beide Einzelmaßnahmen Fördermittel aus dem Programm „Struktur- und Dorfentwicklung des ländlichen Raums 2023“ zu beantragen. Die IKEK-Maßnahme „Bürgerhaus Gehrden“ sollte hier an erster Stelle stehen, sofern nur eine Maßnahme gefördert werde.

 

Ratsherr Gerdes bezieht kurz Stellung und erläutert, die Bürgerhalle in Gehrden könne aufgrund der derzeitigen Sanierungsmaßnahmen nicht vermietet werden. Damit die Sanierung abgeschlossen werden könne und eine Vermietung bald wieder möglich werde, regt er an, die Priorisierung, wie von Frau Koßmann vorgeschlagen, vorzunehmen.