Beschluss:
Der Rat der Stadt Brakel beschließt einstimmig wie folgt:
Die
schlüsselfertige Ausführung mit allen dazugehörigen Planungen des
Feuerwehrgerätehauses Hegge soll im Generalübernehmer-verfahren durchgeführt
und ein entsprechender Vertrag geschlossen werden. Dieses soll durch einen
Fachanwalt für EU Vergaberecht begleitet werden.
Zusätzlich soll
unverzüglich die Beauftragung des Bodengutachtens für das zu erwerbende
Grundstück, wie auch die Höhenaufnahme durch ein Vermessungsbüro in Auftrag
gegeben werden, da diese Unterlagen zwingend für das GÜ Verfahren benötigt
werden.
Bürgermeister Temme geht auf die Sitzungen des Betriebsausschusses sowie des Bauausschusses ein. In den Sitzungen wurde über die politischen Anträge der CDU sowie Liste Zukunft entsprechend beraten. Der Verwaltungsvorschlag wurde in der Sitzung des Betriebsausschusses abgelehnt. Im Bauausschuss wurde eine Beschlussempfehlung für den Rat formuliert.
Nachdem sich kein weiterer Diskussionsbedarf ergibt, bringt Bürgermeister Temme die Beschlussempfehlung des Bauausschusses in den Rat zur Abstimmung.