Bürgermeister Temme verweist auf die Vorberatungen im Bauausschuss. Die Offenlegung des Planentwurfs sei zusammen mit der herkömmlichen Beteiligung der Behörden/Träger öffentlicher Belange erfolgt.
Folgende
auszuwertende Stellungnahmen ist abgegeben worden:
Telekom
Es
werde darauf hingewiesen, dass sich im Planbereich
Telekommunikationslinien befinden. Deren Bestand und Betrieb müssten weiterhin
gewährleistet bleiben. Bei der Bauausführung sei darauf zu achten, dass
Beschädigungen der vorhandenen Telekommunikationslinien vermieden werden und
aus betrieblichen Gründen der ungehinderte Zugang zu den
Telekommunikationslinien jederzeit möglich sei. Hierzu seien bei der späteren
Bauausführung die entsprechenden Informationen zur Lage der Telekommunikationslinien
einzuholen.
Die Verwaltung schlage daher vor, diese
Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen; die Rücksichtnahme auf die bzw.
Einbeziehung der Versorgungsanlagen spiele erst im späteren Baugeschehen, nicht
aber bei der Planung eine Rolle. Eine rechtzeitige Abstimmung hierzu werde
routinemäßig erfolgen.
Auf Nachfrage des Bürgermeisters ergibt sich kein weiterer Diskussionsbedarf.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Brakel nimmt
die Stellungnahme der Telekom zu Telekommunikationslinien
im Planbereich und der
darauf bezogenen Rücksichtnahme aus vorgenannten Gründen einstimmig zur Kenntnis.
b. Satzungsbeschluss
Beschluss:
Der Rat der Stadt Brakel
beschließt einstimmig den
Bebauungsplan Nr. 2 - 2. Änderung „Stienekenbohm“ im Stadtbezirk Brakel-Hembsen
gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung.
Der räumliche Geltungsbereich befindet sich unmittelbar südlich der Landwehrstraße und westlich der Gemeindehalle.
Er ist Teil der Gemarkung Hembsen und umfasst in der Flur 8 die Flurstücke 149 tlw., 154, 166, 155 tlw. und 153 tlw. in der Flur 8, Gemarkung Hembsen.