Beschluss: einstimmig beschlossen

 

 


Bürgermeister Temme verweist auf die Vorberatungen im Bauausschuss. Die Offenlegung des Planentwurfs sei zusammen mit der herkömmlichen Beteiligung der Behörden/Träger öffentlicher Belange erfolgt.

 

Folgende auszuwertende Stellungnahmen ist abgegeben worden:

 

Telekom

Es werde darauf hingewiesen, dass sich im Planbereich Telekommunikationslinien befinden. Deren Bestand und Betrieb müssten weiterhin gewährleistet bleiben. Bei der Bauausführung sei darauf zu achten, dass Beschädigungen der vorhandenen Telekommunikationslinien vermieden werden und aus betrieblichen Gründen der ungehinderte Zugang zu den Telekommunikationslinien jederzeit möglich sei. Hierzu seien bei der späteren Bauausführung die entsprechenden Informationen zur Lage der Telekommunikationslinien einzuholen.

Die Verwaltung schlage daher vor, diese Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen; die Rücksichtnahme auf die bzw. Einbeziehung der Versorgungsanlagen spiele erst im späteren Baugeschehen, nicht aber bei der Planung eine Rolle. Eine rechtzeitige Abstimmung hierzu werde routinemäßig erfolgen.

 

Auf Nachfrage des Bürgermeisters ergibt sich kein weiterer Diskussionsbedarf.

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Brakel nimmt die Stellungnahme der Telekom zu Telekommunikationslinien im Planbereich und der darauf bezogenen Rücksichtnahme aus vorgenannten Gründen einstimmig zur Kenntnis.

b. Satzungsbeschluss

 

Beschluss:

Der Rat der Stadt Brakel beschließt einstimmig den Bebauungsplan Nr. 2 - 2. Änderung „Stienekenbohm“ im Stadtbezirk Brakel-Hembsen gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung.

Der räumliche Geltungsbereich befindet sich unmittelbar südlich der Landwehrstraße und westlich der Gemeindehalle.

 

Er ist Teil der Gemarkung Hembsen und umfasst in der Flur 8 die Flurstücke 149 tlw., 154, 166, 155 tlw. und 153 tlw. in der Flur 8, Gemarkung Hembsen.