Beschluss: Verwaltungsvorschlag einstimmig abgelehnt und neuem Beschlussvorschlag einstimmig zugestimmt

Beschluss

 

Der Bauausschuss lehnt den Verwaltungsvorschlag, die Vergabe der Bauleistungen für das Feuerwehrgerätehaus Hegge in Einzellosen entsprechend der VOB/A vorzunehmen, einstimmig bei einer Stimmenthaltung ab.

 

Beschluss

 

Der Bauausschuss beschließt entsprechend der vorliegenden Anträge einstimmig bei einer Stimmenthaltung als Beschlussempfehlung für den Rat:

 

Die schlüsselfertige Ausführung mit allen dazugehörigen Planungen des Feuerwehrgerätehauses Hegge soll im Generalübernehmer-verfahren durchgeführt und ein entsprechender Vertrag geschlossen werden. Dieses soll durch einen Fachanwalt für EU Vergaberecht begleitet werden.

Zusätzlich soll unverzüglich die Beauftragung des Bodengutachtens für das zu erwerbende Grundstück, wie auch die Höhenaufnahme durch ein Vermessungsbüro in Auftrag gegeben werden, da diese Unterlagen zwingend für das GÜ Verfahren benötigt werden.

 

 

 

 

 


 

Die Vorsitzende weist vorab auf die vorliegenden Anträge der Fraktion der Liste Zukunft und der CDU-Fraktion hin, die den Mitgliedern bereits zur Kenntnis übermittelt wurden. Die Anträge seien inhaltlich deckungsgleich und zielen darauf ab, die Vergabe der Bauleistungen für das Feuerwehrgerätehaus Hegge nicht in Einzellosen, sondern als Gesamtvergabe entsprechend der VOB/A vorzunehmen.

 

Ulrike Hogrebe-Oehlschläger erteilt das Wort anschließend an Ines Koßmann, die kurz in den Sachverhalt einführt und die Anwesenden auf den aktuellen Informationsstand bringt.

 

Bezugnehmend auf die vorliegenden Anträge teilt Frau Koßmann mit, die Objektplanung könne im Losverfahren oder durch eine Generalunternehmervergabe mit Teilnahmewettbewerb durchgeführt werden.

 

Die Verwaltung habe bereits geprüft, ob eine Vergabe sämtlicher Bauleistungen als Einzelvergabe an einen Generalunternehmer für eine zügige Herstellung des Feuerwehrgerätehauses von Nutzen sein könnte. Da es sich hier um ein Standardgebäude mit Standardgewerken (Lose) handele, fehle allerdings eine ausreichende Begründung über die Notwendigkeit einer Generalunternehmervergabe. Am heutigen Tage habe nochmals ein Beratungsgespräch mit einem Fachanwalt für Vergaberecht stattgefunden. Dieser habe mitgeteilt, dieses Verfahren sei bei innovativen Projekten weit verbreitet. Die Innovation müsse allerdings in der Eigenart der Sache liegen und die Anforderungen daher explizit in die Ausschreibung mit aufgenommen werden.

 

Anhand einer zeitlichen Übersicht stellt sie die beiden Verfahren gegenüber und erläutert die konkreten Anforderungen. Letztendlich lasse sich feststellen, dass bei der Vergabe in Einzellosen eine zügigere Umsetzung des Bauvorhabens erfolgen könne, diesen wichtigen Hinweis möchte sie dem Fachausschuss in jedem Fall noch vor der Beschlussfassung geben. Sie gibt ebenfalls zu bedenken, dass Generalunternehmen 10-20% Preisaufschläge einkalkulieren, um so den hohen Koordinationsaufwand und das unternehmerische Risiko absichern zu können.

 

Ratsherr Simon favorisiert weiterhin die in den Anträgen geforderte Vergabe an den Generalunternehmer und verweist auf die bereits zu genüge geführte Erörterung in der Sache. Der Festpreis sei ein ganz elementarer Vorteil des Vergabeverfahrens. Den Baubeginn sieht er witterungsbedingt ohnehin erst im Frühjahr als realistisch an.

 

Die Vorsitzende erteilt anschließend dem Leiter der Feuerwehr, Sven Heinemann das Wort, der kurz Stellung bezieht. Herr Heinemann berichtet aus den bisherigen Erfahrungen bei entsprechenden Baumaßnahmen im Bereich der Feuerwehrgerätehäuser. Er möchte den dringenden Hinweis geben, dass es während der Bauphase immer wieder zu Änderungen kommen kann, da beispielsweise nachträglich der Einbau einer weiteren Tür oder eines Fensters erforderlich wird.

 

Er empfiehlt daher unbedingt eine detaillierte Vorplanung und Dokumentation, mit den vorhandenen finanziellen Mitteln sollte zudem die bestmögliche Realisierung erreicht werden.

 

Im Ausschuss besteht anschließend Einigkeit über die Notwendigkeit einer gut durchdachten und detaillierten Planung für die Ausschreibungsunterlagen.

 

Die Vorsitzende lässt anschließend wie folgt abstimmen: