Windkraftplanung der Stadt Brakel

Berichterstatter: Bernd Bohnenberg

 

Bernd Bohnenberg gibt bekannt, dass der 1000 Meter Mindestabstand entfalle, der einen gewissen immissionsbezogenen Grundschutz von Wohnsiedlungen enthalten habe. Dieser Umstand bewirke allerdings keine Modifizierung der laufenden Windkraftplanung der Stadt Brakel.

 

Auf den Umstand des Entfalls des 1000 Meter Mindestabstands habe die Bezirksregierung Detmold kürzlich bereits hingewiesen, da auch laufende gemeindliche Planungen davon betroffen sein werden.

 

Die aktuelle städtische Windkraftplanung der Stadt Brakel sei nun planungsrechtlich entsprechend anzupassen, was derzeit durch das beauftragte Fachplanungsbüro vorgenommen werde. Eine Änderung der Gebietskulisse resultiere daraus allerdings nicht, da zum einen diese Planung auch bisher den 1000 Meter Abstand nicht als sogenanntes hartes Tabukriterium zur Abschichtung der Potenzialflächen beinhalte, sondern als Kriterium nach BauGB-Ausführungsgesetz (BauGB-AG), und da letztgenanntes Gesetz nun durch das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) abgelöst werde,

nunmehr die sachlich gerade auf dem extrem großen und flächigen Stadtgebiet Brakels unbedingt wünschenswerten 1000 Meter „Mindestabstand“ als weiches Tabukriterium in die Planung eingearbeitet werden; hierdurch ändere sich lediglich der Status der Abstände in der Planung, nicht aber die Abstände zu den betreffenden Wohnsiedlungen selbst.