b. Satzungsbeschluss
Beschluss:
Der Bauausschuss schlägt dem
Rat einstimmig vor, den
Bebauungsplan Nr. 2 - 2. Änderung „Stienekenbohm“ im Stadtbezirk Brakel-Hembsen
gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung zu beschließen.
Der räumliche Geltungsbereich befindet sich unmittelbar südlich der Landwehrstraße und westlich der Gemeindehalle.
Er ist Teil der Gemarkung Hembsen und umfasst in der Flur 8 die Flurstücke 149 tlw., 154, 166, 155 tlw. und 153 tlw. in der Flur 8, Gemarkung Hembsen.
Die Vorsitzende erteilt das Wort
an Bernd Bohnenberg, der mitteilt,
der Bauausschuss habe in seiner Sitzung am 21.06.2022 beschlossen, den
Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren
aufzustellen. Die Offenlegung des Planentwurfs sei zusammen mit der
herkömmlichen Beteiligung der Behörden/ Träger öffentlicher Belange erfolgt und
folgende auszuwertende Stellungnahmen abgegeben worden:
Telekom
Es
werde darauf hingewiesen, dass sich im Planbereich
Telekommunikationslinien befinden. Deren Bestand und Betrieb müssten weiterhin
gewährleistet bleiben. Bei der Bauausführung sei darauf zu achten, dass
Beschädigungen der vorhandenen Telekommunikationslinien vermieden werden und
aus betrieblichen Gründen der ungehinderte Zugang zu den
Telekommunikationslinien jederzeit möglich sei. Hierzu seien bei der späteren
Bauausführung die entsprechenden Informationen zur Lage der
Telekommunikationslinien einzuholen.
Die Verwaltung schlage daher vor, diese
Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen; die Rücksichtnahme auf die bzw.
Einbeziehung der Versorgungsanlagen spiele erst im späteren Baugeschehen, nicht
aber bei der Planung eine Rolle. Eine rechtzeitige Abstimmung hierzu werde
routinemäßig erfolgen.
Beschluss:
Der Bauausschuss nimmt die
Stellungnahme der Telekom zu Telekommunikationslinien
im Planbereich und der
darauf bezogenen Rücksichtnahme aus vorgenannten Gründen einstimmig zur Kenntnis.