Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Brakel beschließt einstimmig wie folgt:

 

„Aufgrund des § 94 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW in der nach § 9 NKFG NRW bis zum 31.12.2004 geltenden Fassung, wird die Jahresrechnung der Stadt Brakel für das Haushaltsjahr 2008, aufgestellt am 05.03.2009, angenommen und dem Bürgermeister uneingeschränkt Entlastung erteilt“.

 

Die Jahresrechnung 2008 schließt wie folgt ab:

 

Einnahmen/Ausgaben

Verwaltungs-

haushalt

Vermögens-

haushalt

1

2

3

Soll-Einnahmen

+  Neue Haushaltseinnahmereste

./. Abgang alter Haushaltseinnahmereste

./. Abgang alter Kasseneinnahmereste

23.743.357,13

0,00

 

0,00

99.069,68

5.136.085,67

0,00

 

0,00

93.100,59

Summe bereinigte Soll-Einnahmen

23.644.287,45

5.042.985,08

Soll-Ausgaben

+  Neue Haushaltsausgabereste

./. Abgang alter Haushaltsausgabereste

./. Abgang alter Kassenausgabereste

23.716.447,25

0,00

72.159,80

0,00

5.493.602,23

0,00

450.617,15

0,00

Summe bereinigte Soll-Ausgaben

23.644.287,45

5.042.985,08

Fehlbetrag

0,00

0,00

nachrichtlich:

In Soll-Ausgaben Vermögenshaushalt

enthaltener Überschuss nach

§ 41 Abs. 3 Satz 2 GemHVO                                                    281.207,55 €

 

Höhe der Zuführung zum Vermögens-

haushalt                                                                              1.120.118,48 €

 

Höhe der Mindestzuführung                                                     395.693,28 €

 


Ratsherr Giefers trägt als Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses vor und erklärt, dass der Ausschuss die Überprüfung des Jahresabschlusses 2008 vorgenommen hat und zitiert den Beschlussvorschlag.

 

Ratsherr Aßmann bittet um die genaue Höhe der allgemeinen Rücklage zum 31.12.2008. StOVR Güthoff sagt zu, dies in der Niederschrift zu benennen.

 

Nachtrag: Die Rücklage zum 31.12.2008 setzt sich wie folgt zusammen:    

 

allgemeine Rücklage    5.756.697,98 €

+ inneres Darlehen Abwasserwerk 2.983.121,95 €

= insgesamt       8.739.819,93 €