• Auf Nachfrage der Ratsfrau Hogrebe-Oehlschläger bezüglich Abflämmen von Grünflachen, teilt StOAR Schröder mit, dass dies nur mit Genehmigung der Landwirtschafskammer ausgeführt werden darf. Böschungen und ähnliche öffentliche Flächen dürfen nicht abgeflämmt werden.

 

  • Zum Konjunkturpaket II erkundigt sich Ratsherr Schulte über die Höhe der derzeit bei der Stadt Brakel investierten Gelder. StOVR Temme teilt mit, dass von den angemeldeten 1,6 Mio. € ca. 900.000 € abgerufen wurden. Vier weitere Anträge liegen derzeit vor, über die noch beschieden werden muss.

 

·        Ratsherr Aßmann erkundigt sich zum Radweg „Am Wall“, warum der Bordstein im Zuge der Neuanlage des Gehwegs nicht gesenkt wurde. Hierzu erklärt StOAR Schröder, dass das Thema seinerzeit auch mit dem Straßenverkehrsamt angesprochen wurde. Die K 50 ist zudem eine Kreisstraße. Weiter ist eine Absenkung des Bordsteins in der abknicken Vorfahrt nicht ganz ungefährlich, da Passanten die Straße dort überqueren, wo sie es eigentlich nicht sollten.