Bernd Bohnenberg führt in den Sachverhalt ein, der Bauausschuss habe gleich nach Abschluss des Normenkontrollverfahrens Ende 2017 (mit der Folge der Unwirksamkeit der dritten, entscheidenden Änderung des Bebauungsplans überwiegend zur planungsrechtlichen Sicherung bestehender baulicher Nutzungen) den Beschluss zur Aufstellung einer erneuernden Bauleitplanung gefasst.

Die parallele Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Brakel (FNP), die mittlerweile von der Bezirksregierung Detmold genehmigt worden sei, sehe dabei die Rücknahme gewerblicher Bauflächen und Darstellung als Flächen für die Landwirtschaft vor.

Sämtliche frühzeitige Beteiligungsschritte (Behörden und Öffentlichkeit) seien ordnungsgemäß ausgewertet worden. Auch habe die Offenlegung des Planentwurfs im sog. Parallelverfahren anschließend 2020/2021 stattgefunden.

Die erforderliche erneute Offenlegung des Planentwurfs (aufgrund der beschlossenen Änderung nach einer bestimmten Eigentümer-Stellungnahme aus dem Plangebiet) habe dann im August/ September letzten Jahres stattgefunden (ohne relevantes Ergebnis). Am 17.03.2022 habe dann der Bauausschuss die Beschlüsse zu den Stellungnahmen aus der Offenlegung zum Bebauungsplan gefasst. Die Stellungnahmen seien aus rechtlichen Gründen zum Satzungsbeschluss vom Rat nochmals eigenständig abzuwägen.

 

Da es in dem Zuge jedoch zum Beschluss der Erneuten Offenlegung des Bebauungsplanentwurfs kam, seien die Beschlüsse noch nicht vom Rat der Stadt Brakel gefasst worden; gleichfalls erfolge der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan, da die oben benannte genehmigte FNP-Änderung Voraussetzung für die nunmehr abschließenden Beschlussfassungen (Bauausschuss, Rat) zum Bebauungsplan sei.

 

Der Bauausschuss habe daher an dieser Stelle den Satzungsbeschluss vorberatend zu fassen.

 

Zur Nachfrage des Ratsherrn Simon im Hinblick auf die Herausnahme der Gewerbeflächen erklärt Bernd Bohnenberg, dieses sei Voraussetzung für die Erweiterung des Gewerbegebietes Brakel-West-Riesel gewesen, um überhaupt entsprechende Potentialflächen erhalten zu können.

 

b. Satzungsbeschluss

Beschluss:

 

Der Bauausschuss schlägt dem Rat bei 1 Stimmenthaltung einstimmig vor, den Bebauungsplan Nr. 6-neu „Königsfeld Ost“ in der Kernstadt Brakel mit gleichzeitiger Aufhebung der Bebauungspläne Nr. 6, Nr. 6 - 1. Änderung und Nr. 6 - 2. Änderung gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung zu beschließen.

Der räumliche Geltungsbereich befindet sich im Südwesten der Kernstadt Brakel, südlich der Bahnlinie und östlich der Warburger Straße.

Er ist Teil der Gemarkung Brakel und umfasst in der Flur 20 die Flurstücke 173, 284, 285, 45, 193, 48, 106, 107, 258, 50, 51, 52, 283, 285, 187, 117, 55, 56, 57, 116, 184, 185, 111, 110, 178, 177, 114, 113, 163, 156, 254, 256, 266, 267, 61, 160, 255, 268, 66, 201, 269, 270, 67, 69, 70, 82, 83, 71, 72, 73, in der Flur 50 die Flurstücke 6, 122, 123, 101, 151, 8, 103, 104 tlw. sowie in der Flur 51 die Flurstücke 92, 124, 125, 127, 150, 151, 113, 115, 114, 119, 1, 112, 118, 178, 185, 189, 191, 15, 16, 195, 181, 7, 8, 186, 182, 183, 184, 10, 194, 130, 131, 193, 192, 196, 79, 165, 164, 163, 27, 26, 25, 24, 17, 23, 22, 159, 158, 19 und 20.

 

Zusammenfassende Erklärung

 

Gemäß gültigem Baugesetzbuch, § 6a Abs. 1, soll die sog. „zusammenfassende Erklärung“ den Bebauungsplan nach Abschluss des Planverfahrens mit einer Art Wegweiser für das vollendete Sach- und Planverfahren versehen, der ebenso zu jedermanns Einsicht bereitgehalten werden muss wie der Plan selbst nebst Begründung.

 

Die zusammenfassende Erklärung hat dabei keine Bedeutung für die Wirksamkeit des Plans, sie wird lediglich den Gremien bekannt gegeben (Kenntnisnahme ohne Beschluss ausreichend).