Johannes Groppe führt in den Sachverhalt ein:
Zum bisherigen Verfahren seien
nachgelagert über 90 Schreiben aus dem Ortsteil Brakel-Hembsen eingegangen, die
bereits einzeln beantwortet wurden. Er erläutert die Verfahrens- und weitere
Vorgehensweise. Anschließend verdeutlicht er den Mitgliedern die Situation in
Hembsen anhand einer 3D Visualisierung, die die Standorte der 14 geplanten
Anlagen detailliert zeigt.
Johannes Groppe
teilt mit, die Verwaltung schlage zum zusammenhängenden nördlichen Teil der
Potenzialfläche vor, die Äußerungen zurückzuweisen, da sie
subjektiver Natur seien und städtebauliche Gründe vermissen lassen.
Die Windkraftplanung der Stadt Brakel
sei eine Konzentrationszonen-Planung, die die herausgearbeiteten
Potenzialflächen als Vorrangzonen für Windenergienutzung darstelle. Es ergeben
sich Eignungsflächen nach rein städtebaulicher Abschichtung (sog. Tabukriteriensystem).
Dem Kreis
Höxter seien die eingegangenen Äußerungen ebenfalls zugeleitet worden.
Johannes Groppe geht anschließend auf den südlich der Potenzialfläche
gelegenen landschaftlichen „Talschlauch“ („Lobbenberg“) ein, der westlich von
Hembsen liegt.
Die Verwaltung sei nach nochmaliger
Prüfung des Sachverhalts und einer dahingehenden Einzelflächenbetrachtung nun
zu dem Ergebnis gekommen, dass dieser Bereich als besonders empfindlich
gegenüber der Errichtung von WEA einzustufen und aus der Potenzialfläche
herauszunehmen sei. Es handele sich um einen Standort, für den bereits zwei
Windenergieanlagen konkret beantragt wurden, der allerdings nicht als südliche
Fortsetzung des zusammenhängenden nördlichen Teils zu werten sei, denn der „Lobbenberg“ sei durch
die tieferliegenden Bereiche „Hoppengrund“ und „Beller Grund“ vom Hembser Berg
(Wasserhochbehälter) topographisch deutlich abgetrennt. Johannes Groppe verdeutlicht seine Äußerungen
anhand einer visualisierenden Präsentation.
Er führt weiter aus, der Bezirksausschuss Hembsen habe sich
bereits detailliert mit dem Sachverhalt beschäftigt und in der vergangenen
Sitzung beschlossen, diese Fläche aus der Potentialfläche heraus zu nehmen.
Er geht anschließend kurz auf das weitere Verfahren ein,
nach derzeitigem Stand können die Kommunen ihre Planungen in Form der
Flächennutzungspläne in die Regionalplanung einfließen lassen. Daher verfolge
die Verwaltung das Ziel, zum 01.02.2024 einen rechtskräftigen
Flächennutzungsplan aufzustellen, der entsprechend bei der Bezirksregierung
eingereicht werde.
Bis zum 31.12.2027 müsse der Regionalplan durch die
Landesregierung aufgestellt sein, mit den entsprechenden Planungen werde nun im
Sommer begonnen.
Mit einem Dank an Johannes Groppe richtet sich die Ausschussvorsitzende nun an den Ausschuss
und bietet die Möglichkeit zu Stellungnahmen und Fragen.
Ratsherr Hanisch
teilt mit, auch der „Ältestenrat“ habe sich bereits umfassend mit der Thematik
auseinandergesetzt und sei unter Zustimmung aller Fraktionsvertreter zu dem
Ergebnis gekommen, dem Verwaltungsvorschlag nicht folgen zu wollen. Er
begründet diesen Entschluss damit, keine Präzedenzfälle schaffen zu wollen, um
letztendlich weiterhin rechtssicher agieren zu können. Auch wenn der
Bezirksausschuss hier anders entschieden habe, solle an der ursprünglich
festgelegten Planung unbedingt festgehalten werden, denn im Resultat sei damit
zu rechnen, dass künftig auch weitere Ortschaften ihr Veto einlegen werden.
Die Verfolgung einer klaren Strategie sei unverzichtbar,
um innerhalb des ohnehin engen Zeitfensters bis zum 01.02.2024 einen
rechtskräftigen Flächennutzungsplan vorweisen zu können.
Ratsherr Heilemann
ergänzt, die aktuelle „Richtungsänderung“ der Verwaltung sei unverständlich und
nicht nachvollziehbar, denn diese habe immer darauf hingewiesen, an den
ursprünglichen Planungen solle aufgrund der Rechtssicherheit unbedingt
festgehalten werden. Darüber hinaus kritisiert er, dass die Eingaben der
Bürgerinnen und Bürger, die teilweise bereits im Dezember bei der Verwaltung
eingegangen seien, erst jetzt vorgelegt wurden. Abschließend teilt er mit, den
Beschluss des Bezirksausschusses in der Angelegenheit natürlich nachvollziehen
zu können, doch Ziel müsse auch weiterhin ein klarer und rechtssicherer Weg
bleiben.
Peter Frischemeier
erklärt, auch die Verwaltung habe sich umfassend mit der Thematik beschäftigt.
Zu diesem Beschlussvorschlag sei man letztendlich gelangt, da die Argumentation
schlüssig und nachvollziehbar sei, es sei offensichtlich, dass die beiden
Windkraftanlagen im Bereich „Lobbenberg“ topographisch deutlich vom nördlichen
Plangebiet abgetrennt seien.
Ratsherr Krömeke,
der ebenfalls Vorsitzender des Bezirksausschusses Hembsen ist, erläutert
anschließend detailliert das einstimmige Votum des Ortsausschusses. Er
kritisiert die Vorgehensweise des Windkraftanlagenbetreibers und richtet den
Appell an den Ausschuss, zum jetzigen Zeitpunkt noch Einfluss auf diese
Planungen nehmen zu können.
Ratsherr Holtemeyer
erklärt, das gemeinsame Ziel, Potentialflächen ausweisen zu wollen, stehe außer
Frage, doch auch die Rücksichtnahme auf die Belange der Bürger/innen habe
höchste Priorität, daher sei die Argumentation von Verwaltung und
Bezirksausschuss für ihn schlüssig.
Ratsherr Simon
empfiehlt, den Blick weiterhin auf das „Ganze“ zu richten. Vor dem Hintergrund
eines hohen Prozesskostenrisikos sollte auch zukünftig unbedingt an der
bisherigen Zielsetzung und Planung festgehalten werden.
Weitere Wortmeldungen ergeben sich nicht und die
Vorsitzende lässt wie folgt abstimmen:
Beschluss:
Der Bauausschuss beschließt mehrheitlich bei 2 Gegenstimmen und 1 Enthaltung, den Äußerungen
der Bürger/-innen aus/ zu Brakel-Hembsen, den südlich der dortigen Potenzialfläche gelegenen
landschaftlichen „Talschlauch“ („Lobbenberg“) westlich von Hembsen betreffend,
aus den vorgenannten Gründen nicht zu folgen (keine Herausnahme
aus der Potenzialfläche). Die weiteren Argumente, den zusammenhängenden
nördlichen Teil der Potenzialfläche betreffend, werden aus den vorgenannten
Gründen zurückgewiesen