Johannes Groppe führt in den Sachverhalt ein:

 

Zum bisherigen Verfahren seien nachgelagert über 90 Schreiben aus dem Ortsteil Brakel-Hembsen eingegangen, die bereits einzeln beantwortet wurden. Er erläutert die Verfahrens- und weitere Vorgehensweise. Anschließend verdeutlicht er den Mitgliedern die Situation in Hembsen anhand einer 3D Visualisierung, die die Standorte der 14 geplanten Anlagen detailliert zeigt.

 

Johannes Groppe teilt mit, die Verwaltung schlage zum zusammenhängenden nördlichen Teil der Potenzialfläche vor, die Äußerungen zurückzuweisen, da sie subjektiver Natur seien und städtebauliche Gründe vermissen lassen.

 

Die Windkraftplanung der Stadt Brakel sei eine Konzentrationszonen-Planung, die die herausgearbeiteten Potenzialflächen als Vorrangzonen für Windenergienutzung darstelle. Es ergeben sich Eignungsflächen nach rein städtebaulicher Abschichtung (sog. Tabukriteriensystem).

 

Dem Kreis Höxter seien die eingegangenen Äußerungen ebenfalls zugeleitet worden.

 

Johannes Groppe geht anschließend auf den südlich der Potenzialfläche gelegenen landschaftlichen „Talschlauch“ („Lobbenberg“) ein, der westlich von Hembsen liegt.

 

Die Verwaltung sei nach nochmaliger Prüfung des Sachverhalts und einer dahingehenden Einzelflächenbetrachtung nun zu dem Ergebnis gekommen, dass dieser Bereich als besonders empfindlich gegenüber der Errichtung von WEA einzustufen und aus der Potenzialfläche herauszunehmen sei. Es handele sich um einen Standort, für den bereits zwei Windenergieanlagen konkret beantragt wurden, der allerdings nicht als südliche Fortsetzung des zusammenhängenden nördlichen Teils zu werten sei, denn der „Lobbenberg“ sei durch die tieferliegenden Bereiche „Hoppengrund“ und „Beller Grund“ vom Hembser Berg (Wasserhochbehälter) topographisch deutlich abgetrennt. Johannes Groppe verdeutlicht seine Äußerungen anhand einer visualisierenden Präsentation.

 

Er führt weiter aus, der Bezirksausschuss Hembsen habe sich bereits detailliert mit dem Sachverhalt beschäftigt und in der vergangenen Sitzung beschlossen, diese Fläche aus der Potentialfläche heraus zu nehmen.

 

Er geht anschließend kurz auf das weitere Verfahren ein, nach derzeitigem Stand können die Kommunen ihre Planungen in Form der Flächennutzungspläne in die Regionalplanung einfließen lassen. Daher verfolge die Verwaltung das Ziel, zum 01.02.2024 einen rechtskräftigen Flächennutzungsplan aufzustellen, der entsprechend bei der Bezirksregierung eingereicht werde.

 

Bis zum 31.12.2027 müsse der Regionalplan durch die Landesregierung aufgestellt sein, mit den entsprechenden Planungen werde nun im Sommer begonnen.

 

Mit einem Dank an Johannes Groppe richtet sich die Ausschussvorsitzende nun an den Ausschuss und bietet die Möglichkeit zu Stellungnahmen und Fragen.

 

Ratsherr Hanisch teilt mit, auch der „Ältestenrat“ habe sich bereits umfassend mit der Thematik auseinandergesetzt und sei unter Zustimmung aller Fraktionsvertreter zu dem Ergebnis gekommen, dem Verwaltungsvorschlag nicht folgen zu wollen. Er begründet diesen Entschluss damit, keine Präzedenzfälle schaffen zu wollen, um letztendlich weiterhin rechtssicher agieren zu können. Auch wenn der Bezirksausschuss hier anders entschieden habe, solle an der ursprünglich festgelegten Planung unbedingt festgehalten werden, denn im Resultat sei damit zu rechnen, dass künftig auch weitere Ortschaften ihr Veto einlegen werden.

Die Verfolgung einer klaren Strategie sei unverzichtbar, um innerhalb des ohnehin engen Zeitfensters bis zum 01.02.2024 einen rechtskräftigen Flächennutzungsplan vorweisen zu können.

 

Ratsherr Heilemann ergänzt, die aktuelle „Richtungsänderung“ der Verwaltung sei unverständlich und nicht nachvollziehbar, denn diese habe immer darauf hingewiesen, an den ursprünglichen Planungen solle aufgrund der Rechtssicherheit unbedingt festgehalten werden. Darüber hinaus kritisiert er, dass die Eingaben der Bürgerinnen und Bürger, die teilweise bereits im Dezember bei der Verwaltung eingegangen seien, erst jetzt vorgelegt wurden. Abschließend teilt er mit, den Beschluss des Bezirksausschusses in der Angelegenheit natürlich nachvollziehen zu können, doch Ziel müsse auch weiterhin ein klarer und rechtssicherer Weg bleiben.

 

Peter Frischemeier erklärt, auch die Verwaltung habe sich umfassend mit der Thematik beschäftigt. Zu diesem Beschlussvorschlag sei man letztendlich gelangt, da die Argumentation schlüssig und nachvollziehbar sei, es sei offensichtlich, dass die beiden Windkraftanlagen im Bereich „Lobbenberg“ topographisch deutlich vom nördlichen Plangebiet abgetrennt seien.

 

Ratsherr Krömeke, der ebenfalls Vorsitzender des Bezirksausschusses Hembsen ist, erläutert anschließend detailliert das einstimmige Votum des Ortsausschusses. Er kritisiert die Vorgehensweise des Windkraftanlagenbetreibers und richtet den Appell an den Ausschuss, zum jetzigen Zeitpunkt noch Einfluss auf diese Planungen nehmen zu können.

 

Ratsherr Holtemeyer erklärt, das gemeinsame Ziel, Potentialflächen ausweisen zu wollen, stehe außer Frage, doch auch die Rücksichtnahme auf die Belange der Bürger/innen habe höchste Priorität, daher sei die Argumentation von Verwaltung und Bezirksausschuss für ihn schlüssig.

 

Ratsherr Simon empfiehlt, den Blick weiterhin auf das „Ganze“ zu richten. Vor dem Hintergrund eines hohen Prozesskostenrisikos sollte auch zukünftig unbedingt an der bisherigen Zielsetzung und Planung festgehalten werden.

 

Weitere Wortmeldungen ergeben sich nicht und die Vorsitzende lässt wie folgt abstimmen:

 

Beschluss:

 

Der Bauausschuss beschließt mehrheitlich bei 2 Gegenstimmen und 1 Enthaltung, den Äußerungen der Bürger/-innen aus/ zu Brakel-Hembsen, den südlich der dortigen Potenzialfläche gelegenen landschaftlichen „Talschlauch“ („Lobbenberg“) westlich von Hembsen betreffend, aus den vorgenannten Gründen nicht zu folgen (keine Herausnahme aus der Potenzialfläche). Die weiteren Argumente, den zusammenhängenden nördlichen Teil der Potenzialfläche betreffend, werden aus den vorgenannten Gründen zurückgewiesen